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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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dessen Daseyn ausser Zweifel ist, gleich im Anfang desBeisammenscynö sey geschlossen worden, (wie unten dargerhanwerden soll.)

ß. 44.

->) Durch zweimaliges Eingeständniß des Kurfürsten Philipp, beides gerichtlichbekräftigt vrm dem Kurfürsten Ludwig V.

Erstes, im Jahr l4ü8.

Daß eheliche Verbindung zwischen Friedrich und Clarabestanden habe, wird vollständig erwiesen durch zweifachesurkundliches Eingeständniß des Kurfürsten Philipp, dieseseine Reihe von Jahren wider jene Verbindung eifernden unddarum erklärten Gegners des aus derselben entsprossenenSohnes Ludwig und seiner Mutter; es wird überdieß ausserZweifel gesetzt durch eine Reihe von concludenten Thar-umständen, die mit jenem Geständnis zusammentreffen. Ver-nehmen und erwägen wir also jenes und diese.

Wer ausser Clara und ihrem Sohn Ludwig nach FriedrichsTod sich in der Lage befand, von der Beschaffenheit derzwischen diesen: und der ersten bestandenen Verbindung amZuverlässigsten unterrichtet zu seyn, wer das größte eigeneInteresse dawider hatte, war Friedrichs AdoptivSohn, Neffeund Regierungsnachfolger, Kurfürst Philipp. Wer warmehr als Er dabei betheiligr, den folgenreichen Thatumstandder Verehelichung zu erforschen, zu widersprechen, oder uner-wiesen und zweifelhaft zu lassen? Wäre Er in: Standegewesen, in Wahrheit zu behaupten, die Verbindung sey un-ehelich gewesen. Wer und Was hätte Ihn, den landesfürst-lichen Machthaber und pfalzgräflichcn Stammherrn, abhalten,was hätte Ihm, bei seiner lang und oft genug bethätigtenAbneigung gegen Clara und Ludwig erwünschter seyn können,