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von 1494, worin der jüngere Sohn Ludwig als von „Wey-landt Pfaltz-Grass Friedrich Bey Rhein und Hertzogcn inBayern ehelichen geboren" bezeichnn wird (Z. 5l), durchdie unten (Z. 46) gemeldeten fünf Ahncnproben, worin dieeheliche Geburt des einen und des andern Sohnes nachzuweisenwar, durch Ludwigs Versorgung mir Bestandtheilen des Wit-telsbacher Haus Fideicommisses (ZZ. 48 und 68) und dieihm gestattete Führung des Wittelsbacher Hauptwappcns (Z. 49),welches beides einein unehelichen Sohne nicht wäre bewilligtworden.
§. 43.
»1 Beweis daß die Verbindung ehelich war.
Einleitung.
Daß, wie und wann Friedrich mit Clara sich ehelichverbunden habe, ist bis jetzt weder durch Kirchenbuch, Trau-schein oder Ehepacten, noch durch andere direet solches be-währende Urkunden klar gestellt worden. Es wird auch nun-mehr, nach dem Ablauf von bald vier Jahrhunderten, insolcher Art schwerlich erwiesen werden; es sey denn durchzeither zurückgehaltene oder verweigerte Mittheilungen aus dennoch vorhandenen Bestandtheilen des vormaligen kurpfälzischenArchivs zu Mannheim.
Daß aber eheliche Verbindung bestanden habe, sollhier in anderer Art sofort vollständig erwiesen werden. Nurdas Wie und Wann deckt ein dichter Schleier, der wohllängst wäre gelüftet worden, hätte nicht Kurfürst Philipp derWitwe Friedrichs, unmittelbar nach seinem Tod, durch fastneunjährige Einkerkerung den Mund geschlossen, und sie, sehrwahrscheinlich, ihrer Urkunden und Briefschaften beraubenlassen sZ. 54).