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folgcr seine „natürlich Svnc Friederichen und Ludwigen" zugetrculichem Schirm und Schutz auf das Nachdrücklichsteempfiehlt
Mit Recht darf man also aus diesen Thatumständenund dem gleichzeitigen urkundlichen Sprachgebrauch, gleichwieaus deni altrömischen gesetzlichen, die Schlußfolgc ziehen, daßhier das Eigenschaftwort „natürlich" eine uneheliche Ab-stammung keineswegs bezeichne, sondern als Gegensatz stehevon „angenommen, adoptirt oder adrogirt", um so desKurfürsten leibliche Söhne zu unterscheiden von seinem ange-nommenen Sohn, dem Herzog Philipp.
Bekräftigt und zu klarster Gewißheit erhoben wird diesean sich sebon hinlänglich begründete Schlußfolge dadurch, daßselbst des Kurfürsten Friedrich AdoptivSokm und Regierungs-nachfolger, Kurfürst Philipp, als regierender Herr undStammhaupt des Kurhauses Pfalz, in zwei feierlichen Urkundenvon l488 und l5t)7 den damals allein noch lebenden „na-türlichen" Sohn Ludwig ganz unumwunden, in der erstenfür einen „Ehelichen Sohn", in der zweiten für einen„ly blichen eliehen Sone" des Kurfürsten und PfalzgrafenFriedrichs des Siegreichen anerkannnte, wie unten (ZZ. 44u. 45) nachgewiesen ist.
Bekräftigt wird ferner obige Schlußfolge durch die Grab-schrift des älteren Sohnes Friedrich von 1474, worin der-selbe als „ bälius ><?<>il im»«" des Kurfürsten Friedrich I.charakterisirt ist (Z. 47), durch den kaiserlichen Gnadenbrief
t) Dieß ersehe» wir aus einem Auszüge gedachte» Testaments, welcher sich befindet in Schbpflins handschriftlichen tiollaatanais, nnter der Ueberftbrift: äliimü-v - p-.Imini, Vnl. I ans der Stadtbiblwthek zu Straßbnrg. S. unten Z. 57.