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//Herzog Philipssen natürlicher vatter", und dessen Ge-mahlin Margarerha, gebohrnc Prinzessin von Savoven,//Herzog Philipssen naturliche Mutter"; wo offenbar unternatürlich anders nichts verstanden wird, als Philipps leiblicheEltern, im Gegensatz der adoptiven oder gemachten. Fernerhcisir eben daselbst Herzog Philipp „der genannte FürstynneFrauwe Margredtcn von Saphoy naturlicher Sone". Auchwird daselbst gesagt, Friedrich habe versprochen, seinen NeffenPhilipp zu halten „als ob er sin natürlicher celicher sonewere".
In gleichem Sinn wird der künftigen leiblichen Sohnedes Herzogs (späterhin Kurfürsten) Philipp, unter der Be-nennung „eliche natürliche Sone", in drei, dem Datumund den Ausstellern nach verschiedenen, Urkunden erwähnt; ineiner Urkunde seiner Mutter, der verwitweten Kurfürstin,von 1451 ') in einer Urkunde des Bischofs Reinbart vonWorms von 1451 2), und in einer Urkunde des KurfürstenFriedrichs des Siegreichen vom 24. Jänner 1472 ^). Inder ArrogationsUrkunde vom 13. Jänner 1452 I mmmlFriedrich der Siegreiche seines verstorbenen Bruders Sohn,den Herzog Philipp, an Kindes Statt an, „als ob er vnserrechter nat urlich er elicher sone were". Dieselben Ausdrückekommen vor in einer Urkunde von demselben Tag I worinFriedrich die pfälzischen Bassallen und Unterthanen ihrerPflichten entläßt.
t) In Kremer's Geschichte :c., Urkundenbuch S. t5.
2) Ebendaselbst, S. t0.
3) Ebendaselbst, S. 4S4>
4) Ebendaselbst, S. 44 n. f Vergl. oben Z. 7.b) Ebendaselbst, S. 47.