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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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ZI. Mai l /33, welchem er eine ArchivalAbschrifr jener Ur-kunde beilegre. Darin sagr der Kurfürst, erkönne dabeynicht ohnangemerkt lassen, daß bei denen in oberwähmemlnsti uiuent» vom Jahr 1473 erfindlichen Wörtern: natürlichenSöbnen: um so weniger ein Anstand zu nehmen sene, alseines Theils der damalige Pfalzgraf, und folgends ChurfürstUliilij)>iu8 Ingeuuus gleichmästg in dergleichen In8i'umaulisein natürlicher Sohn Churfürstcns V.uclovioi IV. genennerwird, und also allerdings wahrscheinlich ist, daß nach derdamaligen Redensart das Worr: natürlich" und i'<?8p.leiblicher Sohn: j>i'oi:Ü8eue gebrauchet werden".

Als zweiten Widerlegungsgrund bezeichnet, in demselbenSchreiben, Kurfürst Carl Philipp den PräliminärVer-trag von 1488, wegen Ludwigs Vermählung mit der Tochterdes Grafen von Montfort. Darin, sagt er, werde von demKurfürsten Philipp dem Aufrichtigen besagter Pfalzgraf"(so tirulirt Kurfürst Carl Philipp den Sohn Friedrichs desSiegreichen)Ludwig ein Ehelicher Sohn ChurfürstenKriäei'ioi Victoi'io8i benamset" (Z. 44).

Der urkundliche Sprachgebrauch in dem Zeitalter Friedrichsdes Siegreichen, namentlich in pfälzischen Urkunden, verstandunter dem natürlichen Sohn eines Vaters oder einer Muttereinen leiblichen Sohn, als Gegensatz eines AdoptivSohns,und unter natürlichen Eltern leibliche Eltern, zum Unterschiedvon AdoptivEltern. In einen: NotariarJnstrument vom 14.März 1463 H wird Herzog (später Kurfürst) Philipp ge-nannt:Herzog Friedrichs" (des Kurfürsten Friedrich desSiegreichen)Bruder" (des Kurfürsten Ludwig IV.)na-türlicher und Herzog Friedrichs uffgenommener" (arro?girter)Sone". In derselben Urkunde heißt Ludwig IV:

t) In Kremcr's Geschichte .'c., Urknndenbuch S. 286.