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können; dieses ReichsJnsigne, welches nur in feierlichen Reichs-Proccssionen der Kurfiirst als RcichvErzrruci)sesi, nie aber beiirgend einer Feierlichkeit eine Kurfürstin, selbst nicht vonKöniglicher Geburt, sei es mir ihrem Gemahl oder allein,in die Hand erhielt, noch weniger aber mit ihrem Ge-mahl irgendwo zu halten harre! Auch scheint Spirrlernicht gewußt zu haben, daß selbst nach dem auch damalsgeltenden canonischen Recht, ja auch nach dem hundert Jahrspäteren Beschluß des Tridentinischen Conciliums, „Pfaffen-segcii" (kirchliche Einsegnung) zu Schliessung einer kirchlichund bürgerlich rechtsgültigen Ehe nicht unbedingt nöthig war.Dennoch erklärt der verdienstvolle Pütter, dieser schulgerechrcLogiker und Publicist, die Spittlcrische Abhandlung für„ mustermäßig
Gegen die Behauptung, daß Kurfürst Friedrich mirClara ehelich verbunden gewesen sey, und daß die mit ihrerzeugten Friedrich und Ludwig eheliche Söhne desselbengewesen seyen, hat man einen Zweifel herzuleiten gesucht ausder Benennung „natürliche Söhne", womit einmal selbstder Vater sie urkundlich bezeichne. Derselbe sagt nämlichin der für ihre Versorgung gemeinschaftlich mit seinem Neffen,AdoptivSohn und Regierungsnachfolger gefertigten Urkundevom l5. März 1473 I: „Nachdem Uns der AllmechtigeGot zwene Natürlich Sone beschert und werden lassen, NemlichFriedrichen und Ludwigen" u. s. w.
Eine Vertheidigung gegen diesen Einwurf, hat schonvor hundert Jahren sogar der damalige Stammherr des Kur-hauses Pfalz, Kurfürst Carl Philipp, unternommen; ineinem Schreiben an den Herzog von Pfalz-Sulzbach vom
t) Näheres vom Inhalt dieser Urkunde, unten g. 58.2) Abgedruckt in der angef. "Widerlegung" :c., S. t62.