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vom April 1473 bis zum September 1474, sonach vor demTod des Sohnes Friedrich, und über zwei Jahre vor demAbleben des Kurfürsten. So Spittler und der ihm bei-pflichtende Pütter, welcher früher zweimal (l758 u. 1768)sich für die Ehelichkeit der Verbindung erklart hatte. NachKr cm er müsste die Trauung Statt gehabt haben, kurz voroder in dem letzten Regierungsjahr Friedrichs deS Siegreichennach Salmurh unmittelbar vor seinem Hinscheiden ^).Hormayr, a. a. O., meldet, Kurfürst Friedrich habe,nachdem Pfalzgraf Philipp ihm in der Urkunde vom 29. April1479 das CölibatGelübde erlassen, seine heimliche (abernie morganatische) Ehe nun öffentlich erklärt.
Wäre bei Entstehung der ehelichen Verbindung einschriftlicher Eheverrrag errichtet worden, und solcher nochvorhanden, oder konnte dessen vormaliges Daseyn und dessenZeitDatum glaubwürdig nachgewiesen werden, dann würdedieser die Zeit jener Entstehung ausser Zweifel setzen. Abereine solche Urkunde war zeither nicht aufzufinden. KurfürstCarl Philipp von der Pfalz schrieb ant 21. Mai 1733 anden Herzog Johann Christian zu Pfalz-Sulzbach, "er habein dein churpfälzischen Archiv, ob sich die zwischen weilandChurfürsten ^rirlerico Viatm-ioso und Clara von Tcttingenerrichtete Ehcpacten finden möchten, fleissige Nachstichung thunlassen, ohne daß solche erfunden worden seyen" ^).
Die Wenigen, welche die Verbindung in ihrem ganzenLauf für unehelich halten, führen dafür keinen Beweisgrund
1) Kremer, a. a- O., S. 531, 536 und 537, Note 2. Näheresoben, Z> 4t.
2) ,, Insl.ints ckemum morte». Ilenr. Z al mutl,, responsom jmispro maMmonio IVincipis cum noülli virgiue säe». t66o), pag. 80.
3) Dieses kurfürstliche Schreiben ist abgedruckt in der angef. "Wi-derlegung" tc., Num. XXIV, S. 161.