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das heißt aus dem kurpfälzischen Archiv zu Mannheim, mitvoller Gewißheit berichten konnte, daß Kurfürst Philipp denGrafen Ludwig zweimal, in Urkunden von (488 und (597,für einen ehelichen Sohn seines Oheims und AdoptivVatersfeierlich anerkannt habe, unterließ (man sehe oben Z. 38)nicht nur dieses, sondern er schwankt auch auffallend in seineinBericht über die Beschaffenheit der zwischen Friedrich undClara bestandenen Verbindung.
Zuerst meldet Kremer (S. 526) bestimmt, Friedrichhabe mit Clara „zwei natürliche (worunter Er unehelicheversteht) Sohne erzielt". Die Geburtzeir des einen und desandern gibt er (S. 528 u. f.) unrichtig an. Friedrich warnicht „schon im Jahr 1459", sondern später, und Ludwignicht „im Jahr (462", sondern am 29. September (463gebohrcn, wie unten (Z. 56) nachgewiesen wird. Sodannurtheilt Kremer (S. 53(), daß eine Vermählung, „wennsie wirklick vorgegangen sey, erst in dem letzten Regicrungs-jahr unsers Kurfürsten, oder doch kurz vorher geschehen seynmüsse". Weiterhin (S. 536 f.) meint er, daß „es fastscheine, es sey in dem letzten Regierungsjahr unsers Kurfürsteneine Veränderung mit Clara Dettin (Tettin) vorgegangen".Endlich urtheilt dieser Geschichtforscher unmittelbar nach obigerStelle (in der Note 2 zu Seite 537): „es bleibe dochallemal gewiß, daß sich der Kurfürst mit seiner geliebtenDettin nur zur linken Hand trauen lassen, und daß eseine höchst ungleiche Vermählung gewesen". Gleichwohl hatteer im Eingang zu dieser Erörterung sein eigenes Urtheil sus-pendier. „Ob unser siegreicher Kurfürst", schreibt er S. 53(,„mir seiner Freundin wirklich vermählt gewesen, mögen meineLeser aus demjenigen, was ihnen bereits erzehlet, und nochsagen werde selbst urtheilen. Ich sage nur dieses, daß einesolche Feierlichkeit nicht schon am Dienstag nach St. Gallentag(462 geschehen seyn kann".