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(clPIoinaticus) IRlalinus manuseriptus, von 804 Folio-Seiren» Dieser Codex ist, nach Kremer's Beschreibung '),eine durchaus fürtrefsliche Sninnrlung von öffentlichen Hand-lungen und Staaröbriefen, mir eingemischten vielen historischenUmständen und gleichsam ganzen Jahrbüchern, welche dieBegebenheiten in der Zeit Friedrichs des Siegreichen, dessenZcitgenoß der Sammler (ein Speierer), ein Kriegs- undeinsichtsvoller Staatsmann, war, ungemein erläutern. Zwarrühmt Kremcr, daß aus dieser Handschrift seine GeschichteFriedrichs des Siegreichen sey bereichert worden, und in derThat führt er darin denselben oft an, ja er ließ darausweniger nicht als drei und zwanzig Urkunden, alle datirt ausden Jahren 1455 bis 1474 in seinem Urkundenbuch (zwischenS. 99 und 501) wörtlich abdrucken, welche nach chronologischerOrdnung darin, von Seite 114 bis 718, sich befinden sollen:allein für Friedrichs Ehegeschichte findet sich in jener Geschichtekeine Spur von Benutzung dieser reichen Fundgrube.
Zu gerechten: Mißtrauen, daß diese Benutzung, wie beiBebem's Reimgeschichte, nicht sowohl aus Versehen als viel-mehr geflissentlich, vielleicht aus Rücksichten auf inländischePolitik, unterblieben seyn könne, wird man sich bewogenfinden, durch die Wahrnehmung, daß die beglaubigten SpeiererJudicialCommissionsacten aus den Jahren 1510 bis 151Z,in Sachen Löwenstein wider Kurpfalz, unter Kremer's Händendas Schicksal der Nichtbcnutzung für jene Ehegeschichte getroffenhat; denn daß diese Acten ihm zum Gebrauch offen standen,beweiser der Umstand, daß er daraus acht Urkunden, mit derbestimmten Randnote "Lx uetis ftulieial. 8uee. XVI", in
1) In der Vorrede zu seiner Geschichte, S> 3 n. f. — Ein Exem-plar dieses Codex sott unter dem in das Badische Landesarchiv zuCarlsrnhe gekommenen Theil des ehemaligen Knrpsalzischen Archivszu Mannheim begriffen seyn.