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geboren. Wider dieses Gebot des dortigen ParticularRechtes,stand dem Pabst eine DispcnsationsBefugniß nicht zu ').
"Zu der Speierischen Pfründe", schreibt Kremer, "hatteihn (Friedrich) der H. Bater durch eine besondere Bullegeschickt gemacht, die an den Bischof von Speier ergangenist" "). Diese Bulle hat Kremer in sein Urkundcnbuch nichtaufgenommen; weder ihr ZeitDatum noch ihren wesentlichenInhalt anzugeben, hat ihm beliebt, er beschränkt sich oberfläch-lich auf den unbestimmten Ausdruck "geschickt geinacht". Viel-leicht war die Bulle unter den Urkunden, welche seine Söhnebetreffend, Friedrich der Siegreiche im Jahr 1470 dein Dom-capitel zu Strasburg in Verwahrung geben ließ H. Sohinläßt Kremer — fast dürfte man, bei seiner nicht undeutlichhervorleuchtenden Affecrion wider Ludwigs Interesse, muth-massen, nicht ohne Vorbedacht — in Ungewißheit, was inWahrheit die Bulle habe bezwecken sollen.
Eine Dispensation von der aus einem äekeetti imtaliumlegitiiiuzruin entstandenen Irregularität, hätte der Heilige Va-ter damit von Rechtswegen nicht beabsichtigen können. Denndadurch hätte derselbe sich rechrwidrig in Widerspruch gesetzt,mit dem ParticularRecht der beiden Hochstifte, welches eineAhnenprobe aller Aspiranten, unbedingt gebot, mit welcher un-
4) ()nc>niam " ucl sns proprinnr cccstesiae perüncnt//. (7. tt. L o e li-in<?r, I. e. §.479- Einleitung in den Rcichshosrathsproceß, her-ansg. von I. H. C- v. Selch vw, Bd. 111, S. 1024.
2) Krem er, a. a. O., S. 530.
3) Krem er, a. a. O., S. 632 f. Das Register eines pfälzischenArchivCopialbnchs benennt darunter ausdrücklich "päpstliche Bullen».Ein zweites UrkundenDepositnm, seine Sohne betreffend, ließ derKurfürst im Jahr 1473 dem Domcapitel zu Strasburg übergeben.Ilrk. vom 15. März 1473, in Kremer's Urknndenbnch, S. 472,u. in der »Widerlegung" :c., S. 84.