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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Gesellschaft" zu Augsburg war Die Mitglieder dieserGesellschaft waren daselbst Stubengenossen der Geschlechter"oder adelichen Patricier, vermöge eines von dein Patriciat imJahr 1487 errichteten Statuts ^); dadurch wurden sie vonden Patriciern als Standesgenossen anerkannt, wenn sie gleichder stadtverfassungsmäsigen Vorrechte der dortigen Patriciernicht theilhaftig waren. Bei Clara's Ritterbürtigkeit, welcheoben (Z. 3l) aus dem Bericht glaubwürdiger Geschichtschreiberschon nachgewiesen ist, und sogleich hier zu voller Evidenzwird erhoben werden, ist sehr wahrscheinlich, daß ihr VaterMitglied der Mehreren-Gesellschaft gewesen sey, wenn er nichtselbst Patricier war, wofür Herr von Hormayr a. a. O.ihn erklart. Wie viel oder wenig Werth man aber auch aufjenes " von" und diese Mitgliedschaft in der Mehreren-Ge-sellsebaft legen mag, es sieben ungleich wichtigere Beweisgründefür Clara's Ritterbürtigkeit zu Gebot.

Ihre Bekleidung einer rittermäsigen Ehrenftelle,wie die einer Hofjungfrau oder Hofdame am HerzoglichenHofe zu München, spricht, zumal in Verbindung mit denübrigen Beweisgründen, überzeugend für ihre Ritterbürtigkeitoder heurigen Adelstand (Z. 29).

Der von Clara mit Friedrich dem Siegreichen erzeugteSohn Ludwig von Bayern, Herr zu Scharffcneck, spärerauch Graf von Löwenstein, ward auf zwei Turnieren, demzu Heidelberg 1481 und dem zu Stuttgart 1484, ohne Wi-derrede als Turniergenoß zugelassen; er ward, nach der

1) Paul v. Stetten, der jüngere, Geschichte der adelichen Ge-schlechter in der freyen Reichsstadt Augsburg (Augsb. 1762. 4.),S. 441.

2) Paul v, Stetten, der jüngere, a. a. O., S. 136 ff. Paulv. Stetten, der altere, Geschichte des heil. rem. Reichs FreyenStadt Augsburg, Th. I, S- 2I!1 u. 614.