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von Ritterart gewesen, so würde sie in dein weiblichen Hofstaatder regierenden Herzogin von Bayern nicht zu der Ehrenstelleeiner "Hofjungfrau" gelangt seyn, und Matthäus von Kem-nat, als gewesener Prinzenerzicher und nachheriger Hofcaplauder Unterscheidungen in den Titeln der Hofdicnerschaft kundig,würde sie mit jenem Prädicat nicht bezeichnet haben.
Demnach war die in jener Zeit am Hofe zu Münchenals "Hoffejungfrauwc" angestellte Clara Tettin von Augs-burg von ritterb ürtig ein Staude oder, nach heutigemHofSprachgebrauch, ein als Hofdame angestelltes adelichesFräulein.
Als Clara ihre Münchener HofdamcSrelle in dem Februaroder März 1459 aufgebend, zu Heidelberg mir den: damalsnoch nicht öffentlich vermählt seyn sollenden Kurfürsten Friedrichdein Siegreichen ingehcim in eheliche Verbindung getreten war,konnte sie dorr, wo ohnehin bei dem Kurfürsten kein weiblicherHofstaat bestand, den Titel Hofjungfrau fernerhin nicht führenund in solcher Eigenschaft auch nicht angestellt werden. Dader Kurfürst, seines CölibatVersprechcns von dem HerzogPhilipp noch nicht entlassen, sie öffentlich für seine Gemahlinnoch nicht erklären konnte, so nannte er sie in Urkunden inder Regel bloß "Clara Dettin von Augsburg", einmal mitdem Zusatz "unsere Sängerin", ein andermal "unsere Die-nerin" H.
merdienerinnen, worunter 1 Adcliche, 1 Kammermensch, u. s. w.Kurpfälzischer Hof- und Staatskaleuder auf 1783,S. 91 bis 94.
1) Kremer, a. a. O., S. S27, Note Z. Urkunde vom 23. Juli146S, in Bnttinghauscn's Beyträgen zur Pfälzischen Ge-schichte, Bd. U, S. S.