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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Da verschiedene von den genannten Besitzungen alsPfandschaften erworben worden, so soll, heißt es weiter, imFall einer Ablösung das Geld an Friedrichs Gemahlin undKinder fallen, und soll ihnen auch freistellen das einzulösen,was von den genannten Besitzungen verpfändet ist. Aberalle diese vorbebaltenen Besitzungen sollen an Kurpfalz zurück-fallen, wenn Er, Friedrich, oder seine Söhe ohne (männliche)Leibeserbcn sterben würden, doch mit der Verpflichtung dieetwa hinterlassenen Töchter weltlich oder geistlich zu versorgen.Der älteste von Friedrichs männlichen Nachkommen soll dasSchloß und die Stadt Meckmühlcn von Kurpfalz zu Mann-lehn tragen.

Würde Kurfürst Friedrich noch in Zukunft neue Erwer-bungen machen, so sollen dieselben nach seinem Tode gleichgetheilt werden zwischen seinein AdoprivSohn Herzog Philippoder dessen Söhnen und Friedrichs ehelichen Kindern, so ferner solche nicht schon bei seinem Leben nach freiem Willenunter sie vertheilt hätte.

5 24.

Zugleich verspricht Friedrich dem Herzog Philipp bei dessen Vermählung eineVersorgung mit Land und Leuten (wie oben §, 19). und entsagt allenAnsprüche» seiner Gemahlin und ehelichen Leibescrben auf knrpfälzischeRechte. Regalien. Ehren. Wurden oder Herrlichkeiten, so lang HerzogPhilipp und eheliche Söhne desselben am Leben seyn würden.

Nächstdem gibt Friedrich in derselben Urkunde vom24. Jänner (472 die Versicherung, daß er seinen Adopriv-Sohn, Herzog Philipp, der verlobt sey und sich bald ver-mählen wolle, mit solcher Landschaft, Herrschaft, Mannschaft,Schlössern, Städten, Nutzungen, Leuten und Gütern so ver-sehen wolle, als ein getreuer Vater und Fürst seinen Sohnbillig verseben solle; ein Versprechen, welches im folgendenJabr, wie oben (Z. (9) gemeldet, erfüllt ward.

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