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mit demselben in das Münchener gekommen zu seyn scheint;denn wohl nirgend anderswoher als aus diesem, auch ihmberufhalber zum Gebrauch offen gestandenen, hat unlängstFreiherr von Hormayr Bayerischer GeheimerRath, ihr Da-seyn in einer öffentlichen Druckschrift I angezeigt.
Das zweilemal geschah die Erlassung des CölibarVer-sprechens von dem Herzog Philipp kurz nach seiner Verlobungund zwei Jahre vor seiner Vermählung, in einer Urkundedatirt Heidelberg auf Freirag nach St. Agnesenrag (24. Jan. )1472. Auf diese Urkunde, als über „das vnd andersmee„ (mehr) sprechend, bezieht sich Kurfürst Friedrich aus-drücklich, in der Verordnung wegen Versorgung seiner eigenenLeibeserben und Gemahlin, welche von demselben Tag ^)datirt ist. Auch bezieht sich ausdrücklich auf dieselbe HerzogPhilipp, im Eingang seiner Einwilligungsurkunde vomMontag Sr. Vincenzienrag (22. Jan.) 1476 (unren Z. 59).Jene höchst wichtige Urkunde des Herzogs Philipp führt zwarKremer (Geschichte :c., S. 478) nach ihrem Darum bestimmtan, er hat aber unterlassen, dieselbe seinem Urkundenbucheinzuverleiben, und von dem „Andern mehr", wovon dieselbespricht, schweigt er gänzlich. Dagegen meldet Er (S. 478),Herzog Philipp habe seinein „Herrn Oheim jene harre Be-dingung erlassen, um die Succession im Kurhause Pfalzdesto dauerhafter zu machen".
1) Historisches Tagebuch für Bayern (chronologisch geordnet nach denMonaten und ihren Tagen); in dem „Taschenbuch für vaterlän-dische Geschichte. Heransgegeben von Joseph Frhrn. v. Hor-mayr". Neue Folge. Zweiter Jahrgang. 1331. (München1831. 8.), S. 380 u. f.
2) Heidelberg auf Freitag nach St- Vincenzientag 1472, welchesgleichfalls der 24. Jänner ist. Sie steht vollständig in Kremer'sUrknndenbuch, S. 454; auch in der angef. „Widerlegung" :c.,S. 83.