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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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7.?

dast Herzog Philipp von Seinem Lande zu Bayern nichtsversetze, verkaufe, oder verändere, auch keine Schätzung nehme,und keinen Krieg oder Gezänk anfange oder treibe, in keinemWeg, ohne Sein (des Kurfürsten) Wissen und Willen ').

A 20.

Friedrichs Privat- und Regierungscharakter. Sein Einfluß auf den Geist derZeit. Verdienste um sein Land und Stammhaus, um ganz Teurschland.

Als Mensch machte Friedrich sich bemerkbar durch sittlicheGüte, Mäsigkeit, Reinheit der Sitten, Bildung und Munterkeitdes Geistes, Liebenswürdigkeit im Umgang. Als Fürst warer gerecht und wohlthätig, geistcs- und werkthätig, umsichtig,aus strenge Ordnung haltend, gewissenhaft in Erfüllung seinerPflichten, allverehrter Vater seiner Unterthanen, Marc-Aurelseiner Zeit von Vielen genannt; als Feldherr scharfsichtig,wachsam, entschlossen, tapfer, siegreich, als ruhmgekrönrerHeld seinen Widersachern furchtbar bis an den letzten Hauchseines Lebens. Friedrich der Siegreiche, Enkel eines Kaisers,war, und bleibt für alle Folgezeit, der Stolz des Landesund des Hauses Wittelsbach, man darf hinzufügen, derTeutschen Nation.

Seine Rcgierungszeit fiel in die kritische Uebergangs-Periode aus der Rohheit und dem anarchischen Zustande des

1) So lautet die Bestimmung in dem Patent vom t4. April 1474,worin der Kurfürst diese Anordnung seinen Bayerischen Amtleutenund Unterthanen verkündigt; in Kremer's Urkundenbnch, S. 4?6. Ohne Zweifel ward wegen dieser Regierungsubertragung eineUebereinknnft zwischen dem Kurfürsten und dem Herzog Phi-lipp geschlossen, schriftlich in einer oder mehren Urkunden, welcheaber Krem er weder (man s. dessen Geschichte w., S. 48t> u.4!>2, Note 2) angeführt, noch in sein Urkundenbnch aufgenom-men bat.