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bedacht. Nach eigener Wahl verlobte er im Februar 1472,und vermählte er sich zwei Jahre später, am 20. Februar 1474,mit Margaretha, des Herzogs Ludwigs des Reichen von BayernTochter ').
Ihm war daran gelegen, vor der Vermählung eineVersorgung mit Land und Leuren zu erhalten. Der Oheimund AdoptivVarer war dessen willig. Kurz nach der Ver-lobung fügte derselbe in einer Urkunde vom 24. Jänner 1472,betreffend die Versorgung seiner eigenen Leibeserben, am Schlußdie Versicherung hinzu, daß er, in Hinsicht auf des HerzogsPhilipp nah bevorstehende Vermählung, nach dem Rath derkurpfälzischen Räthe, denselben " ,»it solcher Landschaft, Herr-schaft, Mannschaft, Schlössern, Städten, Nutzungen, Leutenund Gütern, versehen wolle, als ein getreuer Vater undFürst seinen Sobn billig versehen solle; doch behalte er sichvor, daß Er bei Seinem Leben demselben seinen Staat setzen,ordnen und anschicken möge, wie Ihm bequemlich dünke" ").
Dieser Zusicherung gemäß, überließ der Kurfürst, zweiJahre später, und zwei Monate nach der Vermählung, seinemlieben Sohn, dem Pfalzgrafen und Herzog Philipp, dielandeöfürstliche Regierung und Benutzung der kurpfälzischenLandestheile in Bayern ch); dock nur an Seiner (des Kur-fürsten) Statt und von Seinetwegen, auf Widerruf, undmit dem Vorbehalt, daß die dorrigen Amtleute und übrigenAngehörigen in der Pflicht, die sie Ihm (dem Kurfürsten)geleistet, gegen Ihn sein Lebenlang, wie bisher bleiben, daßauch ihre Nachfolger Ihm Hulden und schwören sollen, ferner.
1) Krem er, Geschichte :c., S. 478 u. 492.
2) Kremer, Urknndenbnch, S. 45>9.
3) " Vmsser Stette SloßMerckt Land vnd Lnte zu Beiern"; insge^sammt späterhin die Ob erpsalz genannt.