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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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als Lehnberr die Lebnherrlichkeir über die dein kurpfälzischenLehnhof angehörenden Vassallen.

Nach seinem Regierungsantritt empfing er (April bisOctober (452) in allen kurpfälzischen Landestbeilen die all-gemeine Landeshuldigung; nur die Oberpfälzer zeigten sichwiderspenstig, bis zwei Jahre später Friedrich in Person dieStadt Amberg, worin die Hauprgegner, durch Sturm ge-nommen hatte I.

Den kurpfälzischen Vassallen ertheilte er die Belehnung,und als Lehnmann empfing er dieselbe von verschiedenen geist-lichen Reichsfürsten ^). Der von ihm wiederholt besiegte Herzogund Pfalzgraf Ludwig der Schwarze von Zweibrücken undVeldenz mußte wegen seiner pfälzischen Lehen dieselbe zweimal(1461 und 1471) das zweitemal in eigener Person, vonihm empfangen und auch neue Lehnpflichtigkeit übernehmen I.Dasselbe mußten (1461) drei Grafen von Leiningen thun H.

Die gesetzgebende Gewalt übte er durch heilsame Ver-ordnungen, durch eine eigene Polizeiordnung (1465) undeine neue pfälzische Lehnrechtsammlung (1471). Musterhaftwar seine Sorge für strenge Rechtspflege; nur einheimischenGerichten gestattete er dieselbe, wofür, in höherer Instanz,er ein beständiges Hofgericht (1462 und 1472) errichtete.Musterhaft war seine Wachsamkeit für Sicherheit- und Wohl-fahrtpolizei und für Verbesserung des Münzweseus ^). Un-

t) Kremer, Geschichte :c., S. 47, 82 ff. u. 58 ff.

2) Häberlin, a. a. O., Bd. VI, S. 258.

3) Kremer, S. 472. Häberlin, S. 43t u. 686.

4) Häberlin, S. 43t.

5) Abrede mit Kurmainz, wegen Verbesserung des Munzwesens t457.Kremer's Urkundenbuch, S. 146. Münzrcceß mit Kurmainz146t u. 1468, ebendas. S. 393. Ebendess. Geschichte :c.,S. 639 f.