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er auch sey, auch den Herrn Kaiser unterweisen, den ergan-genen Handel gegen Ihn abzuthun, ein gnädiger Herr zuseyn, seine Regalien ihm zu leihen, und von Ihm zu nehmenso viel Er demselben pslichtig sey. Würde aber der Kaiser,unmittelbar oder mittelbar, versuchen ihn zu vergewaltigen,so mochten sie, die Reichsstände, demselben darin nichtzu Willen seyn, sondern seiner (Friedrichs) Appellation zuRecht anhangen; im widrigen Fall werde Er genöthigt seynRückbülfe und Beystand, so weit es nöthig, dawider zu suchen.Würde dann lnedurch in etlichen Landen oder allgemein Un-rast), Aufruhr oder Verderbnis! entstehen, welches ihn: sehrleid wäre, so werde Niemand solches unbillig Ihn: zumessen;auch protestire er jetzt und alleweg, daß er dessen nicht llr-sächer, daß es vielmehr gegen seinen Willen, sein Gemüthund seine Neigung wäre.
Kaum war, im Juli (474, ein Krieg mit dem HerzogCarl von Burgund im Cölnischen ausgebrochen, so schienFurcht vor demselben dem Kaiser wieder Gedanken des Friedensgegen den Kurfürsten einzuflössen. Noch zu Augsburg ward,unter Vermittelung Herzogs Ludwig von Bauern, mir Abge-sandten Friedrichs ein abermaliger Sübneversuch ge-macht. Allein die vielfachen Bedingungen, welche der Kaiserin dem Entwurf ') eines Vergleichs (Z3. August) vorlegenließ, wurden von Friedrich, nach einer deßhalb zu Oppenheim(3. Ocwber) mit kurpfälzischcn Prälaten, Grafen, Herrenund Rittermäsigen gepflogenen Berathung, abermal "viel zuschwer und schädlich" befunden, als daß er sich dazu "hergeben "könne. Auf die von ihm in einem Schreiben ^) an Herzog
t) Dieses Prvject steht in Kremer's Urkundenbuch, S. 497 — 500.
2) Bei Kremer a. a. O., S. 5l )1 — 503. Ebendesselben Ge-schichte :c., S. 497^501.