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Friedrichs Gesandte excipirren forideclinarorisch wider die unge-bührliche Ladung, zugleich einnwnarlichen Aufschub verlangend,um an ihren Herrn zu berichten. Das Gericht, die Recht-mäsigkeit des Vorbringens anerkennend, setzte die Sache aufnur drei Tage aus, bis Donnerstag nach Canrate, 12. Mai.
Das mißfiel dein zornigen Kaiser, der mit größterUngeduld seinen personlichen Haß zur Reichs- und Gerichtsachemachen wollte. Unwillig nahm er am 12. Mai das Gericht-zepter aus der Hand des Markgrafen und setzte sich selbstauf den Richterstuhl, vor vier Tagen noch Ankläger, jetztvermeintlich Richter in eigener Sache. Den gebetenen Auf-schub setzte Seine Majestät auf acht Tage, innerhalb welcherFriedrich in Person oder durch Bevollmächtigte (welches derEntfernung und der Wege halber unmöglich war) erscheinenund sofort sein Urtheil anhören sollte. Gegen dieses gesetz-widrige Verfahren protestirten und appcllirtcn an den Papstund römischen Stuhl des Kurfürsten Gesandte, namentlichden Kaiser als Selbstrichter perhorrestirend.
Nichtachtend hierauf, noch auf die von Reichsständendeutlich zu erkennen gegebene Mißbilligung solcher Ungebühr,fubr der Kaiser, angeblich "in Gerichtweisc" schon am 27.Mai in cnntuin.aciam zu. Dreimal unmittelbar nach einanderließ er öffentlich, unter Trompetenschall, den Kurfürsten durchden Rcicbsherold ') pcremtorisch vor sich laden. Dann setzteer sich abcrmal auf den Richterstuhl und sprach in Selbstperson
verwickelt war, wo dann dem Pfalzgrafen bei Rhein der Vorsitzgebührte. Olenschlager's Erläuterung der Goldenen Bulle,S. I >4 ff. Drever's Sammlung vermischter Abhandlungen,Th. UI, S. t173—1187.
1) Dnrch den Reichsherold Romerich. Hab erlin a. a. O., Bd. Vll,S. 45. Kremer meldet, durch den Erbmarschall.