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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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durch abgeordnete Räthe tun Gnade oder Recht nachgesucht,wie aber Alles nicht verfangen habe. Willig sey er, allePflichten gegen den Kaiser treu zu erfüllen. Dagegen bitteer um des Kaisers Gnade; im Gegenfall erbiete er sich wieder-holt zu Recht. Werde ihm dieses fernerhin geweigert, soheische seine Nothdurft, solches und Anderes gegen manniglichzu eroffnen, und Wege zu suchen, wie er Gnade oder Rechtund Billigkeit erlangen möge.

Dein Letzten kam Kaiser Friedrich zuvor. Von persön-lichem Haß angespornt, in dieser schon vor zwei und zwanzigIahren begonnenen Sache eine Beharrlichkeit, einen Eiferzeigend, nunmehr auch eine Thätigkeit entwickelnd, wie sieNiemand an ihm gewohnt war. Zuerst (29. März l474)dem Kurfürsten eine peremtvrische Ladung, am fünf und vier-zigsten Tage darauf in Person vor Gericht zu erscheinen;Gericht und Mahlstatt unbenannt, zwei wesentliche Mängel.Verantworten sollte er sich, daß er unbelelmt des Kurfürsten-thums und Titels sich unterstanden, und über das Blutgerichtet, daß er Erhard Bock, einen Edelknecht, der diekaiserliche Botschaft niedergeworfen, in seinen Dienst behalten,daß er die von Weisenburg belagert, und den Hagenauerndie Reichsstrasse gewehrt habe.

Unverpflichter, einer solchen Ladung Folge zu leisten,sendete gleichwohl Friedrich zu dem Kaiser eine Botschaft nachAugsburg auf den Reichstag. Sie traf an demselben Tag(9. Mai) ein, wo der Kaiser ein Fürstenrecht wieder ihnniedergesetzt hatte; den Markgrafen Albrecht von Brandenburgals Richter, andere anwesende Fürsten als Beisitzer, vor welchender Kaiser selbst durch seinen Fiscal als Ankläger auftrat

l) In dem Furstenrecht ssncüeinm priixft>nm) hatte der Kaiser selbstden Vorsitz zn snhren; ausgenommen wenn er selbst in den Streit