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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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dägegen sicherten die Legaten päpstliche Absolution für Friedrichzu, und des Kaisers Machtboten gaben, mit Beifügung - ihrerVollmacht, Brief und Siegel ') darüber, daß der Kaiserfürohin wider den "Pfalzgrafen Friedrich" wegen der obengemeldeten Kriegshändel keinen "Unwillen noch Forderung anden Pfalzgrafen", seine Helfer und Angehörigen haben oderthun, daß vielmehr Alles "gantz vnd zumal vffgehaben,abgetan vnd bingelcgt" seyn solle.

Die zugesicherte päpstliche AbsolutionsBulle blieb nichtaus H. Aber wie sehr fand Friedrich sich getäuscht, als er,der von den kaiserlichen Machtboten kraft ihrer Vollmacht ge-gebenen Versicherung trauend, auf Erfüllung auch des reichs-oberhauprlichen Versprechens rechnete. Schriftlich bat er wie-derholt den Kaiser um Errheilung der Reichsbelehnung undBestätigung der Arrogarion; er legte das oben (Z. 8) er-wähnte eigenhändige Schreiben seines Neffen und AdoptivSohnsbei, worin dieser seine volle Zustimmung erklärte und seinesOheims Gesuch unterstützte. Der von dem kaiserlichen Mi-nister von Rohrbach gemachten Hoffnung trauend, daß dasvereinigte Gesuch des Oheims und des Neffen Erhörung fin-den werde, ließ Friedrich durch eine abermal in das kaiserlicheHoflager abgeordnete Gesandschaft dasselbe wiederholen. ZumBescheid ward ihr, Friedrich solle vor allen Dingen zu Be-zahlung einer Summe Geldes sich verstehen, deren Grössehicrnächst (gcbotweise) zu bestimmen der Kaiser sich vorbehalte.Ueberdieß mißtraute dieser der Echtheit des von Philipp anihn erlassenen Schreibens

t) I» Kremer's Urknndenbnch, S. 324. Ebendesselben Ge-schichte u., S. 366.

2) Datirt vom to. Jnni t464. Sie steht bei Kremer, S. 335.

3) Kremer's Geschichte .' c., S- 370 ff.