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auch dessen Arrogarion seines Neffen, förmlich anerkannten,mir der Zuficherung, daß sie auch des „Kaisers Bestärigungs-brief mirversiegeln oder ihren Beibrief geben wollten" ').
Als einige Zeit nachher die Kurfürsten einzelne Vor-schreiben an den Kaiser erlassen, und sich unmirrelbar gegenihn erboten harren, dessen Genehmigungsurkunde „mir zu ver-siegeln, oder versiegelte Beibricfe zu geben", schickte er nacheiniger Zvgerung seine „kaiserliche willigung vnd besterrigungInhalt in brieffweise geformiert" (als Entwurf einer künf-tigen Urkunde) dein Kurfürsten Friedrich von Sachsen, mireinem Begleitungsschreiben vom 6. December (460 ch). Indiesem erklärte er sich bereit, wenn jeder Kurfürst sein Jnsiegeldaran werde haben hängen lassen, alsdann auch sein kaiser-liches MajestätSiegel daran hängen, und die Urkunde „damitauch genutzlich (gänzlich?) vollferrigen zu lassen".
Auch diese scheinbare Geneigtheit des Kaisers blieb ohneErfolg, sey es daß der wankelmüthige Fürst Reue empfand,oder der Inhalt seiner Urkunde nicht durchaus annehmbar ge-funden ward. Des Kaisers Charakterschwäche, seine entschie-dene Abgeneigtheit gegen Friedrich, trugen den Sieg davon.
Friedrichs kräftige Gemüthsart, sein alle Staatsverhält-nisse schnell durchdringender Scharfblick, seine grosse Gewandt-heit iiti Kriege wie im Frieden, schienen bei dein eben so
11 Kremer a. a. O., S. 36, Note 8, u. S. 85. Die Wille-briefe der Kurfürsten von Cöln und Mainz, von 1453 u. 1456,stehen in Kremer's Urkundenbuch, S. 77 u. 133.
2) --Ein Begriff der Coufirmation", ein Entwurf, wird er genanntin Friedrichs Manifest oder CircularSchreiben von 1474; inKremer's Urkundenbuch, S. 438.
3) Abgedruckt in Kremer's Urkundenbuch, S. 52. Daraus erhellendie oben gemeldeten Umstände.