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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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§- 9.

Der Kaiser weigert beharrlich seine Zustinimuiig zu Friedrichs Uebernahme derLandesregierung und Knnvnrde, aber die Kurfürsten erklären einmüthigihre Anerkennung,

Nicht ohne Grund hatte Friedrich besorgt, daß seineUmwandlung in einen Kurfürsten und regierenden Landesherrnbei dem Kaiser geneigte Aufnahme nicht finden werde. Indeßhatte er nicht versäumt, der gehofften Zustimmung desselben,seinerOrdnung und Sezunge", sogleich in seiner vorläufigenEinwilligungsurkunde, vom 18. September 145 l ausdrücklichzu erwähnen.

In Folge dessen schickte er in das kaiserliche Hoflagerohne Zeitverlust ') eine ansehnliche Revcrenz-Gcsandschaft,bestehend aus dem Grafen Philipp von Nassau, dem Dom-propst von Worms und dem kurfürstlichen Oberhofmeister.Unverrichreter Dinge kam dieselbe zurück. Als nachher dieUebernahme der Landesregierung nebst der Kurwürde vollzogenwar, erließen (2t. Juni 1452) auch die pfälzischen Städte,auf beiden Seiren des Rheins, Bittvorfiellungen an den Kaiser").Auch diese waren fruchtlos.

Dennoch war offenkundig Kaiser Friedrich III. zu schwach,der von ihm beargwohnten polirischen Macht und persönlichenThatkraft Friedrichs gegenüber, seiner beharrlichen Weigerungeine hemmende Wirkung zu geben. Auch vermochte er nichtzu hindern, daß die sechs andern Kurfürsten nach und nach,in eigenen Urkunden von 1452 bis 1459, Friedrich für desheiligen römischen Reichs Erztruchsessen und Kurfürsten, so

1) Das Creditiv ist datirt vom 9. October 1451.

2) Kr cm er's Geschichte ?c., S. 35.

Klüber'S lstsior, Abhandlung, Z