cher Weise, auf dein Residenzschloß zu Heidelberg am 8. Jänner1467, seines Oheims Uebernahme, Führung und Fortführungder Regierung, nach Inhalt der im Jahr 1452 darüber aus-gefertigten Urkunden. Anwesend waren abermal, wie 1452,die Bischöfe von Worms und Speier und der Teutschmeister,ferner sechs andere Reichsstände, achtzehn von der Ritterschaft,worunter mehre pfälzische Hos- und Staatsbeamte, zweiDocwren und ein Licentiat in geistlichen Rechten, sie Alleversammelt, um dem Prinzen zu rathen, ob Er die kurfürst-liche Regierung nun selbst antreten, oder sie noch fernerhinseinen! Herrn Oheim überlassen wolle.
Zuvörderst erklärte Kurfürst Friedrich in dieser Versamm-lung sich bereit, dem Prinzen, wenn er es verlange, dieRegierung abzutreten; auch entließ er ihrer Pflichten diejenigenvon den Anwesenden, welche ihn: dergleichen geleistet hatten,um dein jungen Herzog desto freimüthiger rathen zu können.Weit entfernt, das Erbieten seines AdoptivVarers und Oheimsanzunehmen, ersuchte Herzog Philipp vielmehr denselben, unterBeistimmung der ganzen Versammlung, auf das Angelegent-lichste, unter lebhafter Bezeugung seiner vollkommensten Dank-barkeit, dieselbe nach Inhalt der ArrogationsUrkunde nochferner, und so lang er lebe, behalten zu wollen. Philippbestätigte solches mir einem leiblichen Eid. Ueber diesen denk-würdigen Vorgang ward an demselben Tag eine Urkundeausgefertigt, welche alle Anwesenden besiegelten. Rühmlichstwird darin erwähnt, daß Kurfürst Friedrich sich grosse Ver-
sätze des gemeinen dentschcn Privatrechts, Z. 24 ff. Noch imI. t499 erklärte der Bayerische landschaftliche Ritterstand, ineiner dem Herzog Georg dem Reichen zu Landshnt übergebenenVorstellung, den eindringenden Gebrauch des römischen Rechtsfür eine allgemeine Landesbeschwerde. Man s. die denkwürdigeStelle in 8obeist, bilzliotbeea bistur. (4osMn°., p. s3<.