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Mannbat- und großjährig geworden, genehmigt Herzog Philipp, urkundlich undthatsächlich. Friedrichs Führung der Landesregierung und Kurwürde ineigenem Namen, sammt der Arrogation.
Viermal genehmigte späterhin Herzog Philipp, in eigenerPerson, ausdrücklich, in feierlichen Urkunden, die in seinerKindheit von seinem Oheim geschehene Uebernahme und Füh-rung der Landesregierung sammt der damit verbundenen Kur-würde.
Das erstemal geschah es, nachdem Philipp das Alterder Pubertät erreicht hatte, auf dem Schloß Lindenfels am14. März 146Z, in Gegenwart des Bischofs Reinbarr vonWorins und dreizehn anderer Zeugen, vor zwei kaiserlichenNotarien, die darüber ein Instrument ausfertigten Esgeschah, nachdem vorher der Bischof ihn der Sache verstän-digt, und man ihm die beiden Urkunden von 1452, welchedie Einwilligung seiner Frau Mutter und den von geistlichenund weltlichen Reichsständen, pfälzischen Prälaren, Grafen,Herren, Vassallen und Beamten an Friedrich gestellten Anrragenthalten, vorgelesen hatte. Herzog Philipp war, wie dieUrkunde spricht, " nu zu sinen Tagen vnd zu den Jaren sinererkenntnusse vnd verstentnisse, mir namen vber vierrzehen Jarevnd den funfftzehen neher weder den vierrzehen kommen".Auf die ihm vorgelegte Frage, ob er in solche Händel, alsihm eröffnet und vorgelesen worden, willige? hat „Hert-zog Philipps bedrechtiglichen mit gutter vernunfft frylichengeanrworr Er willig solich dinge" u. s. w.
In dem nächstfolgenden Jahr erließ Herzog Philipp, zuGunsten seines Oheims und AdoprivVaters, an den Kaiserein eigenhändiges Schreiben, worin er erklärte, daß er mit
1) Es steht in Kremer's awgef. Uekundenlmch, S. 285.