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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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zu dem ganzen Vorgang, in einer feierlichen Urkunde, datirtMainz den 20. März 1453 ').

In solcher Weise war Friedrichs des Siegreichen Ver-hältniß als Kurfürst, ReichsErztruchseß und Landesregenr ineigenem Namen als arrogirender Vater Philipps nach Geborender Staarsweisheit und Vaterlandsliebe geordnet, zugleich aberauch des letzten und seiner männlichen Nachkommen Successionin der Pfalzgrafschafr unmittelbar nach Friedrichs Tod, ge-sichert.

Alles zusammen wohl erwogen, des Landes und desHauses Wohlfahrt, allein Anschein nach auf langehin, unrerweise und kräftige Obsorge desselben nächsten Agnaten gestellt,der mit seltener Großmuth sowohl seine ganze ansehnlicheLandesportion als auch alle seine eigenen Erwerbungen,gegenwärtige und zukünftige, dem unmündigen Neffen und allenseinen Nachkommen im Mannstamme, doch nur Ihnen,hingab, dazu noch zu derselben Besten den Cölibat gelobre,wird unschwer sich ermessen lassen, ob auf Friedrichs Seite,der unlängst erst das sechs und zwanzigste Lebensjahr zurück-gelegt hatte, seine Ergebung in so dringendes, einmüthiges,legitimes und staarskluges Verlangen der Berheiligren, mehrfür einen Vortheil als für ein Opfer, für ein großes, füreinen lästigen Rechtstitel, gelten könne.

1) Eine nach dem in dem kurpfälzischen Archiv aufbewahrten Originalgefertigte Abschrift dieser Urkunde, mit Beidruckung des Archiv-Siegels von dem Archivar C. D. Ludovici beglaubigt zu Mann-heim am 28. Jänner 1727, ward ans Befehl des KurfürstenCarl Philipp dem fürstlichen Hause Löwenstein mitgetheilt.