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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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die Lehnleute und die in Burgfrieden sitzen, die Räthe undAmtleute, die Bürger und Bauern, ihrer dein Herzog Philippund ihm, als Bormund, geleisteten Eide entlassen, dann aberfür Sich, als Landesfürsten, auf seine Lebenszeit, auf seinenTodesfall aber dem Herzog Philipp und dessen Nachkommen,von Neuem iu Pflichten nehmen solle.

Dem gemäß sprach Friedrich so fort, durch offene,Urkunde, die zweite alle seinen Neffen Philipp, als Pfalz-grafen, zugehörenden Lehnleure, Räthe, Amtleute, Bürgerund Bauern, los und ledig der Eide, die sie seinem NeffenPhilipp und ihm selbst, als dessen Vormund geleistet harten,sie zugleich auffordernd, nunmehr dieselben Eide ihm, als re-gierendem Pfalzgrafen, zu leisten; dieses Alles mit Beziehungauf die dringenden Anträge, welche zu dein Ende von PhilippsMutter, den kurpfälzischen Räthen, Bassallen und andernNotabeln (merglichen gelidder") des Fürstenrhums der Pfalz-grafschaft bei Rhein Ihm, dem Pfalzgrafen Friedrich, gemachtworden seyen, so wie auf die Abtretung aller seiner jetzigenund künftigen Besitzungen an die Pfalzgrafschafr.

In einer andern Urkunde, der dritten^), erklärte Fried-rich die ihm angetragene und angerathene Arrogarion undUmwandlung; zugleich sich verpflichtend, den Herzog Philippzu halten und zu haben, als ob derselbe sein rechter, natür-licher, ehelicher Sohn wäre, und ihm ein getreuer Barer zuseyn. "So haben wir", heißt es weiter, "vns begeben vndverbunden das wir keyne elicbe gemahel ncmen noch haben"sollen noch wollen des obgenannren vnsers Sons HertzogPhilipps leptagen vnd auch seiner elichen natürlichen

t) Sie steht in Kremer's Urkundenblich, S. 47.2) Bei Krem er a. a. O., S. 44.