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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Administrator oder Verweser der Kur- und Landesregierung,in den selbstständigen Kur- und Landesfürsten.

Die hochwichtige Handlung geschah in glänze»,der undzahlreicher Bcrsannnlung, auf den, kurfürstlichen Residenzschloßzu Heidelberg. Als Augenzeuge meldet Matthias von Kem-nat, davon, es sey dadurch Friedrichvon der Pfalz Fürsten,Grafen, Herren, Ritterschaft, Mannschaft, Landschaft undUnterthanen zu (einem) Pfalzgrafen, Kurfürsten und regie-renden Fürsten der Pfalz und zu Vatter Phitipsen arrogirt"worden. Drei feierliche Urkunden, alle datirt daselbst vom(3. Jänner (452, sprechen darüber.

Zuvorderst gaben die Bischöfe von Worins und Speier,der Tcutschineister, cilf Reichsgrafen, ein Dynast, der Doin-propst und der Doinküster von Worins, der kurpfälzische Canzler,und eine lange Reihe von kurpfälzischen Vassalien, Oberhof-und Staatsbeamten, auch ein Doctor der Rechte, Brief undSiegel '): daß die kurfürstliche Witwe, Philipps Mutter, mitetlichen pfälzischen Räthen dem Herzog Friedrich den Antragzu der oben erwähnten Arrogation und Umwandlung, unterden in der Urkunde angeführten Bedingungen, namentlich,daß Friedrich keine eheliche Hausfrau haben oder nehmen solle,gemacht, und Friedrich darin gewilligt habe; daß sie, dieAussteller der Urkunde, dazu, als dem Herzog Philipp undden, ganzen Fürstcnthum der Pfalzgrafschaft gut und nützlich,auf ihre Eide gerathen hätten, so daß wenn solches nicht ge-schehen wäre, solches wider ihre Eide und Treue gewesen seynwürde; auch hätten sie gerathen, daß Friedrich als Vormund

I) Die Urkunde steht in Krcmcr's Urknndcnbnch, S. 49. In einerUrlnnde von 1463 (ebendaselbst, S. 299) werden die oben er-wähnten Staatödiencr und Notabeln genannt "der Pfalp obersteond mergklichste Rete vnd gcüdder".