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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Herzogin von Savoyen, in einer eigenen Urkunde (9. Sept.t45l) ihre Einwilligung dazu, doch ebenfalls ausdrücklichunter der Bedingung, daß "Friderich keyne eliche Hußfrauwenemen solle", so lang ihr Sohn Herzog Philipp oder Söhnedesselben am Leben seyn würden

Des Papstes Genehmigung des nunmehr in feierlicherRechtsform zu vollziehenden hochwichtigen Staats- und Haus-geschäftes zuvörderst einzuholen, ward für räthlich, in einerHinsicht sogar für nothwendig erachtet. Die Unterthanen undVassallen mußten der Eide entledigt werden, die sie dem un-mündigen Philipp und dem Administrator, als solchem, geleistethatten, um nun dieselbe Lehn- und Unterthanpflicht aufFriedrich, als Kur- und Landesfürsten, übertragen zu können.Dazu ward, nach den Religions- und hierarchischen Begriffendamaliger Zeit, eine Lösung des Eides Gelaxalio stioainonti)aus apostolischer Macht für nöthig erachtet. Diese und dieGenehmigung der Arrogation unter den gemeldeten Bedingun-gen, erfolgte auf Friedrichs Ansuchen in einer Bulle Nico-laus V. vom 8. Jänner l452 I

Bemerkenswerth ist, daß der heilige Vater, vermuthlichaus sittlich-religiösen Gründen, vermied, der von Friedrich

kam 13. August 1449 Witwe ward; das drittcmal im Jahr1453 mit dem Grafen Ulrich V. von Wirtcmberg, dem sie vierTochter gebar. Sie starb am 30. Sept. 1479, ihr dritter Ge-mahl im folgenden Jahr.

1) Krcmer a. a. O., Urknndenbnch, S. 14.

2) Abgedruckt in dem angef. Kremerischen Urknndenbnch, S. 41 ff.Auch in der Löwcnstein-wertheimischen Dednctio» von 1803, alsBeilage schon in der alteren von 1731, S. 17, und wiederin dem Urknndenbnch zu der »Widerlegung einiger in neuererZeit verbreiteten falschen Nachrichten, in Bezug auf den Ursprungdes hochfnrstlichen Hanfes Löwenstein-Werthcim, und dessenSuccessionsRecht inBayern» (Wertheim 1831. 8Z, S. 75.