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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Regierung, in der Kurwürde und in dein ReicbsErztruchses-stnamt sein älterer Bruder Rudolph II., und diesem 1353der jüngere Bruder Ruprecht I. Erst nach des letzten Ablebenim Jahr 1390, gelangte Adolphs Sobn und Kurprinz, Ru-precht II., zur Kurwürde und Landesregierung. Mit Urtheilund Recht sogar war jene außerordentliche Nachfolge durchge-setzt worden, vor Kaiser Carl IV. und dem Kurfürsten I.

Um auch den Schein einer Uebereiluug oder Einseitigkeitauf der andern, einer Eitelkeit, Anmassung oder Eigennützig-keit auf seiner Seite zu verhüten, unterwarf Friedrich den,im Nothdrang der Haus- und Landesintcressen, ihm gemach-ten Antrag einer gewissenhaften Berathung nicht nur der Aus-gezeichnetesten des ganzen Landes, insgesammt dem unmündi-gen Kurfürsten mit Eidcspflicht zugethan, sondern auch be-nachbarter geistlicher und weltlicher Reichsstände. Zu demEnde ward eine zahlreiche Versammlung der einen undder andern, zu Heidelberg im September 1451, veranstaltet,welcher die Bischöfe von Worms und Speier, verschiedeneReichsgrafen, die vornehmsten aus den kurpfälzischen Staats-central-, Land- und Hofbcamten, Vassallen und andern Lan-desangehörigen, auch der Hofmeister der verwitweten Kurfür-stin, beiwohnten.

Nach reifer Berathung Jeder besonders um seine Mei-nung befragt, hielten Alle einmüthig aufEid und Pflichtin aller Hinsicht für das Beste: daß Friedrich seinen Neffen,den Kurfürsten, nur drei Jahre alt, an Kind es statt an-nehme, die Kurwürde und Landesregierung bis an

t) Ausdrücklich berief sich darauf noch im Jahr 1474, Friedrich derSiegreiche, iu einem Schreiben an den ihm abholde» KaiferFriedrich 1,, iu Müller's ReichstagsTheatrum unter K. FriedrichIII,, Th. >1, Vorstellung V, S. 629.