Druckschrift 
Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
Seite
9
Einzelbild herunterladen
 

9

Durci? feierlichen Eidschwur bekräftigten die Paciscentendiesen Vertrag, für sich und alle ibre Nachkommen. Ueber-dieß ließ der Kaiser denselben, so viel die Kurgerechtsame be-trifft, von den übrigen Kurfürsten durch Willebricfe geneh-migen und gewährleisten H.

Der Bertrag von Pavia macht alle oben genannten Grund-bestimmungen im Allgemeinen, ohne Unterscheidung zwischengegenwärtige»: und künftig hinzukommendemBesitzthum. Da-her begreift derselbe beides unter sich. Auch ward solcher, mitBeziehung auf beständige Observanz" von beiden verstanden,in dem allgemeinen Pfalz-Bayerischen Hausvertrag vom 6.September l766"); dergestalten, daß die unter den MannsStammen vertheilt altväterliche Stammgüter und Lande mitdenjenigen, so nach der Hand an Lehen oder eigen weiter er-obert worden, unter der beständigen Erbcinigungs-Verbindlich-keit vereinigt verbleidcn, und mit Ausschluß der weiblichenDescendenz an den überlebenden Manns-Stämmen von einerLinie aus die andere zurückgefallen sind". Ausführlicher nochward jener, zwischen alten Stammbcsitzungen und neuen Er-werbungen nicht unterscheidende Sinn des Tractats von Pavia,ausgesprochen in dem Pfalz-Bayerischen Hausvertrag vom 26.Februar l77lH.

In demselben, der beständigen Observanz gcmäsen Sinndes Tractats von Pavia, ward das Verbot der Veräußerung

1) Die angef. Vorlegung :c., Z. 30, S. 27. I. D. v. Olen-schlagcr's Staatsgeschichte des römischen Kaisertbums in derersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, S. 212, Note 6. Dasangef. Preussische Uxpose des moiist elo., Uieoes justilieaüvos,n°. r5, p. »7. Der Kurmainzische Willebnef von 1340, stehtin den angef. Urkunden zu der Vorlegung :c., S. SS.

2) In den --Urkunden" zu der Vorlegung :c., S. 133 f. Auch'in Fader's neuer StaatSCauzley, Th. 49, S. 378.

3) In den angef. "Urkunden", S. 142.