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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Dritter Abschnitt.

Friedrichs des Siegreichen Nachkommenschaft aus seiner Ehe mitClara Tettin, ,deren Versorgung mit Fideicommiß Besitzungendes Hauses Wittelsbach, verbunden mit Anerkennung ihres Wit-telsbacher Familienstandes, und Erlauchte Nachkommenschaft ausjener Ehe in Kaiserlichen, Königlichen und Großherzoglichen, auchandern regierenden, jetzt souverainen Herzoglichen undFürstlichen Häusern.

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§.56. Friedrichs des Siegreichen und seiner Gemahlin Söhne,

Friedrich und Ludwig. . . . . . . 202§. 57. Mehrmal machte Kurfürst Friedrich Bestimmungen wegenVersorgung seiner Söhne und ihrer Mutter; zuerstin den Jahren 1467, 1468 und 1470. Auch ist FriedrichsVorbehalt verschiedener TerritorialBesitzungen und Gerecht-same zu Versorgung seiner Gemahlin und ehelichen Leibeser-ben (1472), auf dessen Sohn Ludwig zu beziehen. . . 206

§.58. Dann in dem Jahr 1473. 215

§.59. Und, für den Sohn Ludwig, in dem Jahr 1476; wo auchdem Sohn Ludwig von den Vassallen, Unterthanen und Amt-leuten in den ihm zugetheilten TerritorialBesitzungen gehul-digt ward, und zwar mit ausdrücklicher Einwilligung

des Herzogs Philipp 219

§. 60. Aller Wahrscheinlichkeit nach auch in dem öffentlich noch nichtbekannt gewordenen Testament von 1476; wenn nicht auchin einem Testament von 1474. ..... 225Z. 61. Gleich nach Friedrichs Tod entzieht Kurfürst Philipp demunmündigen Ludwig die vom Vater in der Verordnung von1476 ihm bestimmten Besitzungen, und läßt dessen Vormün-der, auch mehrmal (1476, 1477, 1482, 1507) ihn selbst,darauf verzichten. ........ 229

§. 62. Dagegen gibt er ihm, aus eigenem Willen, eine Versorgungmit vom Vater schon ihm gegebenem oder zugedachtem Be-sitzthum, und mit der Herrschaft Scharfe neck, 1477. . 233

I. 63. Werth, Geschichte und Rechtszustand der Herrschaft Schar-

feneck, iu der Zeit des Teutschen Reichs. . . . 236