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Die eheliche Abstammung des fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim von dem Kurfürsten Friedrich dem Siegreichen von der Pfalz, und dessen Nachfolgerecht in den Stammländern des Hauses Wittelsbach
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Z. 40. Hachenberg. Reiger und Joannis. Tolner. Schannat. Colini. 147Z. 41. Kremer. . . . . . . . . .153§. 42. 3) Verschiedene Meinungen von rechtsgelehrten und andernSchriftstellern.

Ehe, heimliche und öffentliche. Nichtehe. MorganatischeEhe. Ueber den wahren Sinn der Benennung »natürlicheSöhne» in einigen Urkunden Friedrichs des Siegreichen. . 157Z. 43. 4) Beweis, daß die Verbindung ehelich war.

Einleitung. . . .... . . 170

Z. 44. Durch zweimaliges Eingeständniß des Kurfürsten Philipp,beides gerichtlich bekräftigt von dem Kurfürsten Ludwig V.

Erstes, im Jahr 14S8 172

§.45. Zweites, im Jahr 1507 178

§. 46. b) Durch fünf Ahnenproben der aus dieser Verbindung ab-stammenden Söhne. -181

§. 47. c) Durch die Grabschrift des erstgebohrnen Sohnes Friedrich,

1474 183

§. 48. cl) Durch Ludwigs Versorgung mit Bestandtheilen des Wit-

telsbacher HausFideicommisses. ..... 187

§. 49. o) Durch ihm gestattete Führung des Wittelsbacher Haupt-wappens, neben den SpecialWappen etlicher ihm eingeräum-ter Bestandtheile des Wittelsbacher HausFideicommisses. . 188§. 50. l) Durch des Kurfürsten Philipp Anerkennung von Clara's

Witwenstand. ........ 189

§. 51. A) Durch die Anerkennung der ehelichen Geburt des SohnesLudwig, in reichsoberhauptlichen Gnadenbriefen Maximilians I.von 1494, und Josephs 1. von 1711. . . » . 189§. 52. l>) Durch gleiche Anerkennung des Kurfürsten Carl Philipp

von der Pfalz, 1?33. ....... 190

§. 53. 54. 55. Clara 's Schicksal nach Friedrichs Tod. . . 192