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lungen. Die letzten lieferten Nichts, aus dem zweitenward die nachgesuchte Unterstützung nicht gewährt, aberdesto gewichtiger war die Ausbeute aus dem eigenenLöwensteinischen ArchivSchatz. Sie lieferte entscheidendeBeweisgründe, durch die nun auch etliche der früherschon vorgebrachten, welche gegenüber den dawiderstrei-tenden Zweifelsgründen, wenn nicht zweideutig, dochnoch nicht zureichend befunden waren, nicht nur widerdiese gerettet wurden, sondern sogar verstärkte Beweis-kraft erhielten.
So ward nach meinem Erachten, zu historischerGewißheit erhoben, daß Ludwig für einen ehelichen Sohndes Kurfürsten Friedrich zu achten, daß er dafür vonseines Vaters Regierungsnachfolger, und damaligemStammhaupte des Hauses Pfalz, dem Kurfürsten Phi-lipp dem Aufrichtigen, lang nach des Vaters Tod ein-mal (1488) in feierlicher Urkunde, das anderemal (1507)sogar vor Gericht, gleichwie auf glaubwürdigen Bericht(1494) von dem Kaiser Maximilian dem Ersten, unbe-dingt anerkannt worden sey. Dafür könnten noch mehrurkundliche Beweise beigebracht werden, so bald aus denArchiven zu München und Carlsruhe (in dieses find mitden pfälzischen Landestheilen im Jahr 1803, auch kur-pfälzische archivalische Hülfmittel gekommen) mancheUrkunden Friedrichs des Siegreichen und seines Regie-rungsnachfolgers, deren ehemaliges Daseyn und zumTheil noch jetzige Aufbewahrung an jenen Orten, ausserZweifel gestellt ist, mitgetheilt werden wollten, derenMittheilung, als Allein- oder Miteigenthnm, ein Rich-ter dem Hause Löweustein-Werthcim wahrscheinlich zu-erkennen würde.