ihm die dawider streitenden Zweifel nicht befriedigendzn lösen, theilweise sogar zu verstärken, und doch schienenauch die von Andern vorgebrachten Gegengründe dieSache nicht ganz auf das Reine gebracht zu haben. Sichneigend zu dem nonllum Ichuer, vermied er in der Aus-gabe des so genannten Varrentrappischen GenealogischenStaatsHandbnchs auf das Jahr 1827, Artikel Löwenftein,sich bestimmt zn erklären über die Vorfrage: ob Ludwigfür einen ehelichen Sohn seines Vaters zu achten sey?
Wegen dieser Unbestimmtheit von Fürstlich-Löwen-steinischer Seite freundlich zur Rede gestellt, unterzog ersich aus eigener Bewegung der Mühe, den Streitgegen-stand einer möglichst genanen Prüfung zn unterwerfen,in einer Abhandlung die allenfalls gedruckt hätte erschei-nen können. Die sechs Hauptgründe, welche für dieLöwensteinische Behauptung vorgebracht waren, gaben ihmkeine volle Befriedigung, etliche schienen ihm ganz unhalt-bar. Aber auch die von Andern vorgebrachten Gegen-gründe gewährten ihm keine volle Ueberzeugung, obgleicher sich im Stande glaubte, nicht nur sie zu vermehren,sondern auch theilweise zu unterstützen.
Bei wiederholter strenger Abwägung des Für undWider, fühlte er in dem sonderbaren historischen Dunkel,von welchem einzelne Partieen noch umhüllt waren, sichbelebt von einem Vorgefühl, daß die Sache einer besserngeschichtlichen Aufklärung ans noch angedruckten Quellensähig sey. Er rieth zu fleißigerer Forschung in den Ar-chiven des Fürstlichen Hauses Löwenstein, in dem Reichs-nnd HausArchiv zn München, welches auch das ehehinzn Mannheim aufbewahrte kurpfälzische Hausarchiv insich schließt/und in andern Archiven und Privatsamm-