Nachdem Oliristian Dliloll den Erbhuldigungseid geleistet, erhielt er den Lehn-schein am 1. Mai 1772.») Seit dieser Zeit ist dieses Ehrenamt zur Seniorats-stistung der Freiherren von Xetelkiollt geschlagen worden, 2) sodaß sich die jedes-maligen Senioren und Subseniorcn damit belehnen lassen und der Senior denTitel führt „Erbschenk der gcfürstcten Grafschaft Henneberg" u. s. w. OnrI (Zortsserhielt den Lehnschein den 1. März 1779. Unterm 27. April 1795 (ä. Messungen)giebt die Herzogliche Negirung dem Freiherrn von Ivetellioät Erklärung in Betreff dersteuerfreien Besitzungen, sowie daß ihm bei den Landtagen die Präcedenz zustehe.Den 31. October 1814 wurde der Gehessnrath kss-ieess-icli IViliieiin Freiherr vonXotelluult damit belehnt. Das Erbschenkenamt wurde am 14. April 1837 demGeheimen Kammerrath KustnvFreiherrn von kietolboät mittelst Lchnschcins ver-liehen. Am 2V. October 1843 wurde dem Großherz. Meklenburg-SchwerinschenKanuucrherrn Lcluarä Freiherrn von Xotollioot der Mitbelehnschcin ausgestellt.
Über Geschichte und Geographie von Hcnneberg glauben wir an diesem Ortefüglich, weggehen zu dürfen und verweisen auf speciellere Werke. 2)
») Am 3t). April leisteten die LehnSunterthancn dem Freiherr» von Xetolüudt den Lehnseid.
») Das am 5. September 1604 errichtete Freiherrlich von Ketclhodtische Senierat hat unter dem19. Sepicmber 1814 die Genehmigung nnd Bestätigung des Herzog!. Obervormnndschastlichenüchnhofs erhalten, in der Weise, daß der jedesmalige Senior von ver Lime UnrI llerck derErde des LehnS nnd Erbschenkenamte« der gefürsteten Grafschaft Hcnneberg, Sterlingen undHermannsfcld sei, wogegen ausdrücklich die Wahrung der gcsammtcn Hand verlangt wird.
2) Prediger Mar Moritz Tutzschmann Atlas zur Geschichte der sächs. Länder. Karte 19. undErläuterungen SS. 56—53. Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Hennebcrg.Hildburghauscn 1791. Albert Schiffncr Beschreibung von Sachsen 1840. Uns selbstliegt eine alte Urkunde 4. 4. 8. Zanuar 1724 vor, i» welcher sich Friedrich August König vouPolen und Kurfürst von Sachsen auch Burggraf zu Magdeburg, gefürsteter Graf zuHenneberg, Graf zu Marck u. s. w. nennt. lob. Kottl. Horn I. Th. historische Hand-bibliothek Sachsen r »g. 55. § 26. Xot. I>. hat ausdrücklich das gcfürstete Hennebergsche Erb-schenk-Amt allen anderen Erb-Beamtcn vorgesetzt nnd sagt: „es ist von den Grafen zuHenneberg notorisch, daß unter ihnen Lertüol4 der XII. allererst 1310 zur Fürsten-Würdeerhoben wurde. Diese uralten Vor-nge fanden schon bereits 1268 statt. Im Freiherrlichvon Xetolü»4tschen Familien-Archiv findet sich über diese ivoicko eine große Menge Akten-stücke vor."