4.) Der Orden des Hauses Alten-Limburg. Gestiftet den 17. März 1804von Franz II., Kaiser von Ostreich. (Das adelige Fräuleinstift Limburg wurdefrüher gestiftet und die Statuten desselben vom Kaiser Joseph 11. bestätigt.) Daseigne Ordenszeichen ist ein mittelst goldener Krone und zwei sich haltenden goldenenRingen an einem weiß gewässerten auf beiden Seiten grün geränderten Bande hän-gendes grün emaillirtes mit weiß emaillirtem Rande in Gold eingefaßtes und inden vier geränderten Ecken mit?goldenen Strahlen geziertes Kreuz; in der Mittedesselben ist ein auf der Vorderseite ebenfalls von weißem Email eingefaßtes goldenesrundes Schildchen, in welchem der schwarze zweiköpfige gekrönte kaiserliche Adler;die grün emaillirte Kehrseite enthält den NamenSzug Franz des !I, in Gold. Derweiß emaillirte Rand des Schildchens hat die Umschrift: rVvilu virtuie iillmjuein Ouesurem et Imperium juucti. Das Kreuz wird auf der Brust am Knopflochgetragen. (Siehe die nebenstehende Abbildung.) — Der Orden wurde dein HauseAlten-Limbnrg für seine aufopfernde Anhänglichkeit an das regircnde Kaiserhauptverliehen. Alle Mitglieder und Verwandte können ihn tragen gegen die erforderlichenEinzahlungen und Anmeldungen bei der Gauerbschaft der altadeligen Häuser Frauen-stein und Alten-Limburg. Auch wird damit für die weibliche Linie das Recht desEintrittes in das Limburger adelige Fräuleinstist zu Frankfurt am Main erworben.Der Orden ist gegenwärtig in Besitz der Freiherren Llustuv^ und Ullutlivrvuu Ixetellloclt.
5.) Das Ordenskreuz des churbrandcnburgischcn Stifts zum heiligenGrabe. — Den von der Äbtissin des Stiftes Henriette von Winterfcld für Hen-riette von Kctelhodt ausgestellten Jnscriptionsschein haben wir oben SS. W f. mit-getheilt. Das Ordcnszeichen ist ein in acht Spitzen auskaufendes, auf beiden Seitenweiß emaillirtes Kreuz, auf dessen vorderer Seite auf allen vier Ecken der verzogeneName bf k. mit goldenen Buchstaben und der königlichen Krone befindlich. In derMitte des KrcuzeS stehen auf einer grünen emaillirten Rundung die Worte: „purxruce" mit goldenen Buchstaben; mit gleicher Schrift in der Mitte auf der andernSeite, die auch grün emaillirt ist, die Worte: „pour 1u emiKkrvutioii cke tumuisan ravulc"; und auf allen vier Ecken des Kreuzes linker Seite zwei aufge-bobene Hände von rother Farbe. Es wird dieses Kreuz von jeder Ordcnsdamcan einem gewässerten roth-lilafarbigen, auf beiden Räudern mit einem auf Kettenarkeingewirkten Silberfaden gezeichneten Bande über der rechten Schulter getragen.')
Fruukenhäusisches Jntelligenzblatt XXXI, Stück. 16. August 1769.