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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1«Z8.

Schlalachschcn Gütern, die Peter Rudolf v. O. hinterlassen, habe und vor ihnen indieselben succediren sollte. Da er aber keine Lehnsfolge gethan und die gesammteHand nicht gemnthet, sei er nicht investirt und in den Lehnbriefen ausgelassenworden. Sie hörten nun, daß der Kurfürst die Güter ciuzieheu und so langenutzuießen wolle, als Caspar Ernst v. O. am Leben sei. Da nun aber be-kannt und augenfällig, daß die Lehngüter ganz devastirt und desolat seien, auchdie Accker unbeiäet und wüst lägen und die Höfe der Unterthanen leer ständen,so daß kein Ruhen zu erwarten und vielmehr ansehnliche Geldmittel erforderlichseien, die Güter wieder in einträglichen Stand zu bringen, überdies auch dieGüter sehr verschuldet seien, wie denn z. B. auch des sel. Matthias' v. OppcuWittwe täglich daraus unterhalten werden müßte und endlich Caspar Ernst v. O.ein sehr alter, über 70 Jahre zählender, den Achtzigeu naher Mannsei, so werde der Kurfürst wohl von dein Besitze der Güter kaum einen Nutzenhaben. Deshalb wollten sie den Kurfürsten gebeten haben, ihr Agnationsrcchtanzuerkennen, sie zur Succession zu verstatten und eine Entschädigungssumme von300 Thalern anzunehmen. Sie versprechen, für diese Wohlthat nach Vermögenerkenntlich zu sein.

8. cl.

Original in den Acten s. r. Uep. 62 Nr. 204a, f. 5. 6 im K. Geh.Staatsarchiv zu Berlin. Vergl. Nr. 995. 996.

995) I«. Juni 1«38.

Bericht Levins v. d. Knesebeck und des Lehnssecretärs Sebastian Striepean den Kurfürsten George Wilhelin von Brandenburg. Derselbe wolle sich er-innern, wie sich beim Geschlecht v. Oppen der Fall begebeil, daß nach Absterbeneines jungen Mannes ohne Leibeslehnserben etliche seiner Vettern, die in gleicheinGrade gestanden, sich zur Succession gemeldet hätten und ihr Recht unbestrittengewesen sei. Doch sei ein alter abgelebter Mann vorhanden, auch von dem Ge-schlecht und dem vakunotus näher verwandt, sodaß er als der nächste zum Besitzder Güter erscheine. Da er aber der gesainmten Hand keine gebührliche Folgegethan, so sei der Kurfürst berechtigt gewesen, die Güter, so lange Jener noch zuleben habe, einzuziehen, woraus aber der Kurfürst bei den jetzigeil traurigeilZeiten, und da die Güter doch wieder auf guteil Fuß zu bringen seien, keinengroßen Nutzen würde ziehen können, weshalb es räthlich erscheineil müsse, daß diev. Oppen gegen Entrichtung einer Sun,ine Geldes die Güter selbst in Besitz nehmenmöchten. Der Kurfürst habe sich auch den Vorschlag gefallen lassen und nur hörenwollen, wieviel die v. Oppen event, geben würden.

Sie überreichen nun die Erklärung der v. Oppen und stellen Resolutiondarauf anheim, namentlich ob von den v. Oppen etwa mehr zu verlangen wäre,und würde es nach ihrem Bedünken gut sein, wenn der Sache ein Ende gemacht