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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1SZS.

977) 4. Mai 4«3S.

Rescript der kurfürstlich sächsischen Regierung au den Schösser zu Bclzig,zu berichten, wie alt die Gebrüder Hans Friedrich und Heinrich v. Oppcnund ob sie in der Lage seien, ihre Vcrmögensverwaltung selbst in die Hand zunehmen, da sie gebeten hätten, ihnen vsuia astati8 zu ertheilen.

Lieber getreuer, Vns haben mit der Jnlage Hanß Friderich vnd Hein-rich Geb rüdere von Oppen zu Frederßdorff vnterthenigst angelanget, daßmir ihnen vsniam astatis ertheilen wolten. Damit wir vns nun hierauf zurasolvirso, ist vnser begeren, Du wollest eigentliche erkundigung einziehen, wiealdt ein jedt weder vnd ob sie also beschaffen, daß sie ihren eigenen fachen mitnutz verseyn mögen, vnd vns solches förderlichst anhero zu erkennen geben. Darangeschieht unsers Willens gnedige Meinung zc.

Datum vt supra ( Dreß den den 4. Naii ^.uuo 1635).

Concept im Copialbuchc des Kurkreises vom Jahre 1635 k. 34 im K.Staatsarchiv zu Magdeburg.

978) S. Mai 1K3S.

Kurfürstliches Rescript an das Kammergericht zu Berlin auf dessen Berichtvom 17. April s). a., daß die Sache zwischen Jobst v. Oppen und MoritzAugust v. Rochow wegen der Präbende zu Brandenburg im Wege Rechtensschleunig geschlichtet und die Acten einer Juristenfacultät übersendet werdensollten.

Geben Cöln an der Sprew den 5. Naü ^.imv 1635.

Concept in den Acten 8. r. Hsp. 57 Nr. 19, Jobst v. Oppen wider M.A. v. Rochow wegen der brandenb. Präbende betreffend, f. 15. 16 im K. Geh.Staatsarchiv zu Berlin. Abschrift dieses Rescripts wurde unter demselben Datumden Partheien und auch dem Domcapitel übersandt, an letzteres mit dem Auf-trage, die Einkünfte der streitigen Präbende zu sammeln und aufzuheben, um sies. Z. nach Austrag der Sache dem Berechtigten auszuhändigen. Abschrift hiervonerhielten auch die Partheien. (Ebendas. f. 18. 19.)

979) 28. November 1K3S.

Abraham Adam v. Oppen, sel. Abrahams Sohn, mündig geworden,muthet und wird belehnt. Er giebt an, daß sein mittlerer Bruder Hartwigtodt, der ältere Berthold aber, obwohl er lange in Kriegsdiensten abwesendsei, vermuthlich noch lebe.

Alß Abraham Adam von Oppen, Abrahams sel. Sohn, zue seinenmundigen Jahren gekommen, hatt ehr sich an heutten bey der Cantzley gestellett,Pflichtt geschworen vnd den Lehen, wie auch der gesambtten handtt gebührendefolge gethan. Dabei ehr 10 Thlr. lehengeltt vor ^ Pf. Roßdienst erlegett.Ehr hatt auch zuegleich ahngemeldett, das sein mittler Bruder Harttwich