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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1S14.

695) 23. (? 3. ?) Februar 1614 (1611?).

Kurfürstliches Rescript an Jobst v. Oppen. Er sei zwar früher des Vor-habens gewesen, des frühern und entlaufenen Pfarrers zu Oderberg KerasanderGüter dortselbst einziehen zu lassen; da aber jetzt Michael Eschenbach und EliasSchinaland als Vormünder der Hinterbliebenen Tochter Joachim Morings gebeten,weil Kerasander diese Güter ihrem Mündel abgekauft und bisher noch keinenPfennig darauf bezahlt, so wolle Er es dahin anordnen, daß die Güter ihnen fürihre Pflegetochter eingeräumt würden, um welche Gnade sie in ihrer beigefügtenSupplik gebeten hätten. Deshalb werde ihm befohlen, sich in der Sache zuinformiren und bis auf Weiteres das Haus nebst Zubehör den Vormündern zurBenutzung zu übergeben, unter der Bedingung der Rechnungslegung, sobald einesolche von ihnen gefordert würde. Auch solle er ein Inventarium des Hausrathsaufnehmen.

Datum Cölln :c. den 26. (? 6. ?) Dsdr. ^uuo 1614. (?)

Flüchtig geschriebenes Concept, in welchem die Zahlen des Datums undeutlichsind, in den Acten betreffend Jobsts v. Oppen wider des Kurfürsten von Bran-denburg Reputation ausgestoßene Schmähreden s. r. Hsp. 22 Nr. 224a. f. 146.144 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.

696) 2S. Mai 1614.

Der Preußischen Landesregierung Rescript an den Amtshauptmann zuRastenburg unter Uebersendung einer Supplik der Wittwe Wilhelm Friedrichsv. Oppen, die Ansprüche gegen Siegmund v. Egloffstein geltend mache. Er mögedie in dieser Sache bereits ergangene Verfügung vollziehen und der Quittung wegennach Billigkeit verfahren, sodaß die Supplicantin klaglos gestellt werde.

— den 29. Naü 1614.

Concept unter den v. Oppenschen Familiensachen im K. Staatsarchiv zuKönigsberg.

697) 24. Juni 1614.

Obligation Friedrichs, Paters des Klosters Hamersleben, und Jordansv. Bornstedt auf Hornhausen gegen den Domdechanten zu Halberstadt,Portenarius und Probst zu St. Bonifaz daselbst Matthias v. Oppenüber ein Darlehn von 650 Thalern zu 5 Procent.

Geschehen vnndt Geben Am tage St. ^olmnnis Dnptistns des 1614. Jahrs.

Wenig spätere Abschrift in den ^otn misaeli. den Domdechanten Matthiasv. Oppen zc. betreffend k. 78 s. r. Domcapitel zu Halberstadt Nr. 608 im K.Staatsarchiv zu Magdeburg.

698) 24. August 1614.

Obligation Statz's v. Münchhausen auf Stapelburg gegen den Dom-dechanten zu Halberstadt :c. Matthias v. Oppen über 1000 Thaler zu6 Procent.