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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1K07.

auf Nichel als Vormundes des nachgelassenen Sohnes seines verstor-benen Bruders Adam, die v. Ziegesar anzuhalten, daß sie die Lehen der demVater seines Mündels verkauften Getreidepächte und Zinsen auflassen,

Vnser freundlich dinst vnd maß Wir mehr liebes vnd gutes vermögen zuuorn.Hochgeborner Fürst, freundlicher Lieber Vetter, Herr Vater vnd Bruder! Welchergestaldt Vnß Abraham von Oppen zu Nichel in tragender Vormundschafftseines Brüdern Adam von Oppens nachgelaßenen Sohns wegen etzlicherGedreydicht Pachte vnd Zinnßgelde, welche Hanß von Ziegesar itzgedachtemvon Oppen vor dieser Zeitt erblich vnd eigenthumblich verlaustet, Dahero sein,des von Ziegesars, Söhne, so sich itziger Zeitt Supplicantens Bericht nach in E.L. landen vnd dinstenn auffhalten sollen, die auflaßung der Lehen an berurtenverkaufften stücken zu thun schuldig sein sollen, vmb Jntercessionsschrift an E. L.vnderthenigst angelanget vnd gebethen, Das haben E. L. mit mehrem aus demJnschluß zuuornehmenn.

Ob Wir nun wohl in keinen Zweiffel stellen, Do bey E. L. Supplicantdiese seine oder seines Mündlein notturfft vor sich selbsten mit gebührender vnder-thenigkeit anbracht vnd gesucht hette, es würden Dieselbe auch ohne deß vnd ohnevnsere vorbitt hierunter rechtmeßige Verordnung gethan haben. Dieweil er sich aberdieser unserer lutaresWMu vnd vorschrifft gantz höchlichen getröstet, auch ein be-sonder vertrauen geschöpfet, Derselben fruchtbarlichenn zu genießenn, So habenWir Ihm solche nicht vorweigern noch abschlagen mögen.

Vnd gelangt demnach an E. L. vnser freundlich bitten, Sie wollen Beclagten,denen von Ziegesar, mit ernst vferlegen vnd Sie dahin anhalttenn laßenn, daß SieSupplicanten vnd seinem Mündlein die begehrte auflaßung ann obberurten ver-kaufften Pachten vnd Zinßen an gehörendenn örtten unweigerlichen leisten vndthun sollen, damit er, Supplicant, oder sein Mundlein dißfals vnbenachtheiligetvnd vngefähret sein mögen. Solches geschieht vnsers ermeßens an sich selbstennbillig vnd Wir seindt es vmb E. L., denen Wir ohne deß freundliche vnd ange-nehme Dienste zu erzeigen willig, in dergleichen vnd andern furfallenden fachen zubeschulden vnd erwiedern zu laßen, erbötigk.

Datum Dreß den den 5. Null ^rmo sto. 1607.

Abschrift im Copialbuche des Kurkreises vom Jahre 1607 k. 87. 88 imK. Staatsarchiv zu Magdeburg.

599) 3«. Juni (10. Juli) 1«07.

Notariats-Jnstrument des Notarius Caspar Köppen. Er habe sich auf Er-fordern des Hauptmanns zu Oderberg Jobst v. Oppen auf Neuendorfund Fredersdors zu demselben verfügt und als er bei ihm in Neuendorf an-gekommen, habe er von ihm gehört, daß in der Sache zwischen ihm und demPfarrer zu Oderberg „die ^.twZtatg. nunmehr eröffnet und keine derselben eom-