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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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dem sind überzeugt, daß dieselbe jederzeit ihrer Pflicht undWürde gemäß handeln, und, wenn sie die Bentin ck'sche Sachefür eine gerechte, ihres weiteren Schutzes bedürftige, erkennensollte, sie auch mit Kraft und Energie verfahren, und sich darinnicht durch Schreier oder Unterminirer ihres Ansehens störenlassen werde. — Endlich wollen wir auch nicht dem Terrorismusder Welcker'schen Schrift nachahmen, und nicht dem Nichter,im voraus, ohne noch seine Gründe zu kennen, dieEhre absprechen, wenn er unsere Ueberzeugung in der Ben-tinck'schen Sache nicht theilen sollte. Wir sehen aber, mit Ver-trauen in das Recht, der Zukunft entgegen, und hoffen, Ver-suche wie in Jena werden scheitern.

Möchte aber lieber nach so langem Streite bald Ruhe undFrieden eintreten. Die legitime Familie hat die ehrenvollsten Be-dingungen geboten; ihr versöhnlicher Sinn kann vergessen, undwird gern in allem Billigen entgegenkommen. Den hohenAdel kann sie aber nicht aufgeben; kann also auch über die Un-ebenbürtigkeit des Beklagten und seine Unfähigkeit zum Besitzeder beiden Herrschaften nicht hinaus. Allein unebenbürtig zusein ist keine Schande, und der Beklagte kann daher mit Ehrenden gebotenen Vergleich annehmen. Seine näheren Nathgeberwerden ihm nicht abrathen, wenn sie ihre eigenen Wünsche vonseinem wahren Interesse trennen.