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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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Gerade der Umstand, daß die Familie lange Zeit keinenWerth in die Aufnahme in eines der Grafenkollegien setzte, viel-mehr die Neichsfreiheit, welche Kniphansen als brabantischesLehen genoß, vorzog; beweist für die allgemeine reichsstaats-rcchtliche Ansicht, daß der Familienstand von jener Aufnahme,wenn nur die Qualifikation und Berechtigung dazu vorhandenwar, nicht abhing. Denn eben so dachte» auch andere reichs-ständische Familien. Graf Johann von Oldenburg z. B. be-hauptete im Anfang des sechszehnten Jahrhunderts die Eremtionvon Oldenburg, drang aber mit dieser Behauptung nicht durchGraf Anton Günther selbst zog die Eremtion von Knip-hansen der Einverleibung in ein Grafenkolleg vor^°). Manbetrachtete die Ausübung reichsstandschaftlicher Rechte als eineLast, und die Eremtion als einen Vortheil; was unmöglichhätte der Fall sein können, wenn der höhere Stand von derBeisteuer zu den Neichslastcn in einem Neichskvllegium abgehan-gen hätte. Nur in so fern als man sich doch den Reichslastennicht entziehen konnte, wollte man mit deren Uebernahme auchden Genuß seines Reichsstandschaftsrechtcs in Sitz und Stimmehaben. Als daher im Anfang des achtzehnten Jahrhunderts dieAldenburgische Familie zu den Neichssteuern und Kammerzielernzugezogen werden sollte, fing Anton II. von Aldenburg an,

insbesondere: die vollständigen Akten des wcstphälischcn Grafenkollcgs,und zwar wegen Varcl, von 1663—l676 und, wegen Kniphansen, von1737 an; diejenigen, welche bisher benutzt werden konnten, sind defekt.Das Gräfliche Archiv, welches vollständige Aufklärung geben konnte,oder früher hätte geben können, ist in der Gewalt der Feinde der Ehreund des Standes des Gräflichen Hauses.

35) Halcm, Geschichte ll. S. 4.

36) Halcm a. a. O. II. 144.