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um dein väterlichen Mißfallen an seiner unstandesmäßigen Ver-mählung zu entgehen, nach Amerika. Der Vater hatte ihn ver-geblich in der Uniform eines Kniphauser Schiffskapitäns denElan; mehrerer deutschen Höfe sehen lassen. Von New-Porkaus übertrug er im Mai 1834 seine behaupteten Successions- undBesitzrechte seinem Zweitältesten Bruder, Gustav Adolf, undlebt seitdem als ein geachteter amerikanischer Bürger und tüchtigerOekonom in glücklichen Verhältnissen.
Der genannte zweite Bruder, Gustav Adolf, fetziger fak-tischer Besitzer der Bentinck'schen Herrschaften, war damalsHannöverscher Lieutenant. Seine Geburt und Jugend war ineine günstigere Zeit als die seines Bruders gefallen. Die Mutterhatte sich durch natürlichen Verstand, lobenswerthe Eigenschaftenund eine allmählich gewonnene Bildung in der Gunst ihres Herrnbereits befestigt. Die Erinnerungen dieses zweiten Sohnes konn-ten nur schwach zu den früheren dienerschaftlichen Verhältnissenderselben zurückreichen; er war sieben Jahre alt, als sie sich mitdem Grafen vermählte. So war er denn auch ungleich geeigneterals der ältere Bruder für jene hochgehenden Pläne. Ihn nahmnun der letztregiercnde Graf an Jenes Stelle in die Mitregierungauf, verpflichtete ihm die Beamten, und ließ die Unterthanenihm Erbhuldignng leisten. Die im Auslande sich aufhaltendenAgnaten hatten davon keine Nachricht, und die mittlerweileGroßherzoglich gewordene Oldenburgische Negierung, die dar-über schwerlich in Unkenntniß blieb, ließ es geschehen; wasnicht im Einklang mit dem, die agnatischen Rechte sicherstellen-den Dekrete des vorigen Herzogs, nicht mit der, im BerlinerAbkommen gegen die legitime Familie übernommenen, die ehe-malige Neichshoheit vertretenden Schntzpflicht war.
Hier ist auch noch der Ort, eines Testaments zu erwähnen,welches der letztregiercnde Graf den 31. März 1818 verfaßt,
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