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Die Geschichte des gräflich Aldenburg-Bentinck'schen Erbfolgestreites in einem Umrisse ...
Entstehung
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beiden ältesten, Graf Wilhelm Gustav Friedrich, geb.2l. Juli 1762, und Graf Johann Karl, geb. 2. Juli 1763,zu bemerken. Der Erstere folgte dem Vater in die Negierung,und gab nach dem Tode seiner ebenbürtigen Gemahlin, einerGräfin Reede, (gest. 24. November 1799) und deren Sohnes(gest. 25. März 1813) durch die Ehelichung eines bäuerlichenDienstmädchens (verm. 1816), deren voreheliche drei Söhne(geb. 1891, 1899 und 1812) er als die (einigen anerkannteund durch die nachfolgende Ehe legitimirte, zu den bekanntenSuccessionsstreitigkeiten mit seinem Bruder, dem Grafen Jo-hann Karl, und dessen ältestem Sohne, dem Grafen Wil-helm Friedrich Christian, Veranlassung. Aus einer et-was starken Idylle wurde ein Jntriguenstück. Dem verstorbenenGrafen und seinen Nathgebern leuchtete vergeblich das Bei-spiel des Grafen Anton Günther, des Fideikommißstifters,vor, der die Rechte seiner Agnaten beachtete, und nur überDasjenige zu Gunsten seines legitimirten Sohnes verfügte,worüber er freie Verfügung hatte, oder crhie lt. An sich selbstden Nachtheil außerehelicher Verbindung erkennend, war erdarauf bedacht, die Familie seines Sohnes, deren Erhebungin den hohen Adelstand und standesmäßige Ausstattung dasHauptziel seiner letzten Lebensjahre war, davon frei zu erhal-ten. Durch die Worte seines Testamentes: „eheliche Lei-beserben," durch die Bestimmung, daß dasselbe nach seinemeinfachen, natürlichen Wortverstande, nicht nachFiktionen, ausgelegt werden solle, mußte er seine Stiftunggegen das Eindringen außerehelich Geborener gesichert glauben.Was ist aber vor gelehrten Wortdeutern und Wortverdrehcrnsicher?