Durch diese neu erwachsenen Streitfragen sind die älteren desProzesses z. B. über Gewissensehe, Successionsnnfähigkeit derMantelkinder in Lehen und deutsche Familienfideicommisse, Naturder Erblchen u. s. w. mehr in den Hintergrund gedrängt worden.
So groß indessen auch das Interesse an diesem Erbfolgestreitist, so herrscht doch im Allgemeinen so viel Unkenntniß überEntstehung, Fortgang und gegenwärtige Lage desselben, daßeine genauere Nachricht auch einem weiteren Leserkreise nichtunwillkommen sein dürfte. Eine zusammenhängende Darstellungder sämmtlichen Streitverhältnisse fehlt gänzlich. Die Mitthei-lungen in verschiedenen Zeitschriften und Nachschlagewerken sindmeistens zu dürftig, um daraus eine deutliche Vorstellung zu ge-winnen ; auch reichen sie nur bis zum Jenaer Spruch. Seitdieser Zeit ist wenig von dem weiteren Fortgang der Sache dannund wann bekannt geworden. Und doch bietet, neben der Fragedes hohen Adels und dem darüber ergangenen Bundesbeschlusse,gerade das Jenaer Erkenntniß den meisten Stoff zu allgemeinerenBetrachtungen. In dein schriftlichen Verfahren, in der richter-lichen Kollegialverfassung, in der Mittheilung von Urtheils-gründen ist man gewohnt, die Garantie einer gründlichen undnichts übersehenden, in der Aktenversendung an eine Rechts-fakultät die Garantie einer wissenschaftlichen und unbefangenenrichterlichen Prüfung zu finden. Hier ist nun ein Fall, in wel-chem eine ausführliche schriftliche Verhandlung dem Richterspruchvoranging, und gründliche Druckschriften gegen eine flüchtigeBeurtheilung zu schützen schienen, in welchem eine deutscheNechtsfakultät, unter Ernennung eines Referenten und Korre-ferenten zuerkennen hatte, jahrelang an dem Urtheil gearbeitetund zuletzt Entscheidungsgründe, die einen dicken Octavbandfüllten, geliefert wurden, ein Fall, dessen Wichtigkeit und öffent-liches Interesse jedes Mitglied des Spruchkollegs zu einer selbst--