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Nachtrag (1854)
Entstehung
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1.

Einige Bemerkungenzum Testament des Nicolaus Gerckenvom 27. November 1607.

(S. 3 bis 14.)

1.

Das Testament bestimmt (Seite 5 des Abdrucks, letzter Absatz): dass sechs junge Leute,Blutsverwandte, von dem Vater und der Mutter des Testators, 3 Jahr lang ein Stipendiumvon 50 Thalern jährlich beziehen, und wenn sie bei der Prüfung nach Ablauf der 3 Jahrewohl beständen, noch 3 Jahr lang jährlich 50 Thlr. bis 80 Thlr. beziehen sollen.

a) Zuvörderst könnte es scheinen, dass das Patronat gegen die Bestimmung des Testamentshandele, wenn es jetzt allen Studirenden des Geschlechts das Stipendium zuerkennt, da dasTestament nur von sechs Jünglingen spricht. Das Testament selbst aber berechtigt das Patronathierzu, denn Seite 6 des Abdrucks 1 , Ende des dritten Absatzes heisst es, das ersparte Geldsoll belegt und das Stipendium dadurch gebessert werden. Was der Testator unter dieserVerbesserung versteht, geht aus dem letzten Absatz auf Seite 7 hervor, wo er ausdrücklichbemerkt, dass von der Verbesserung der Einnahme mehr Personen zum Studiren gehaltenwerden sollen. Dazu kömmt, dass die Landmiethe und die Kornpreise zur Zeit der Abfas-sung des Testaments in gar keinem Verliältniss zu den spätem Preisen stehen, so dass ausdenselben ein lOfacher Ertrag gegen damals hervorging.*)

b ) Die Bestimmung, dass auch die Nachkommen der mütterlichen Geschwister des Testatorsgleich berechtigt sein sollen, ist nie zur Ausführung gekommen. Nirgends findet sich in denStipendien-Acten eine Spur, dass von den mütterlichen Blutsverwandten irgend einer dasStipendium genossen, oder dass sich Jemand zu dem Stipendio gemeldet hätte; vielleicht weilsich unter ihnen keine Studirenden fanden, oder weil der Zweig ausstarb.

*) Hier haben wir einen schlagenden Beweis, wie zweckmässig es ist, liegende Gründe und Kornrenten für milde Stiftungen zu be-sitzen. Der Ertrag derselben repräsentirt zugleich den Werth des Geldes, während die Kapitalien bei Zunahme des sinkendenGelderwerths stets verlieren. Unser Stipendium befindet sich eben darum in so glänzenden Vermögensumständen, weil die Haupt-einnahmen in Kornpächten und in Acker besteht. Aus diesen Gründen scheint es auch rathsam, das Grundvermögen der Stiftungzu vermehren, statt Kapitalien anzuhäufen.

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