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3. Kornpacht: 6 Wspl. 9 Schffl. 5% Mtz. Waizen und 1 Wspl. 2 Scliffl. 8 Mtz. Roggen.
Abgelöset sind von den Censiten seit 1831: 3 Wspl. 19 Schffl. % Mtz.
4. Sclioss: 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf.
Die vielen Lehne, welche das Stipendium zu tragen hatte, sind sämmtlich abgelöset.
III.
Zusätze zum vierten Abschnitt.
(S. 23—44.)
1. Zur vierten Periode. (S. 40.)
Zuvörderst ist zu bemerken, dass die männlichen Nachkommen des Urahns NicolausGercken, so weit die Nachrichten beim Patronat reichen, mit dem letzten Gercken, pensionir-tem Lieutenant zu Wennekenden, der am 31.December 1844 starb, erloschen ist, so dass dasso sehr ausgebreitete Geschlecht nur noch aus der Spilllinie besteht.
Das mit dem Jahre 1821 ins Leben getretene vollständige Patronat war eine nothwendigeFolge der Bestimmungen des Testaments. Aus mehreren Stellen desselben erhellet, dass dieTestamentarien die Verwaltung des Ganzen haben, nach dem Abgange des einen der anderewieder gewählt werden solle (S. 9) und es ist daher von ewigen Testamentarien (S. 7) dieRede. Nur ihnen, nicht dem Patron wird es ans Herz gelegt, dass das Vermögen seinerBestimmung gemäss, verwandt werde. Dem Patron scheint dabei nur ein Ehrenposten, eineArt von Aufsicht zuertheilt zu sein.
Es ist dalier mit Recht zu verwundern, dass eine so wesentliche Bestimmung des Testa-ments Jahrhunderte lang unbeachtet bleiben konnte, und dass die Aufsichtsbehörde nicht aufdie Ausführung dieser Testaments-Bestimmung gedrungen hat. Nach dem Tode der erstenTestamentarien ward nämlich keiner wieder erwählt, der Patron war die einzige Behörde, dennder Administrator hatte nur die Rechnungsführung. Dies brachte der Stiftung mancherleiSchaden. Der Patron, der nicht selten weit entfernt vom Sitz der Stiftung wohnte, kümmertesich wenig um die Stiftung; Acten hatte er nicht, die bei dem Administrator aufbewahrt wur-den; einen mit den nöthigen Belägen versehenen Stammbaum gab es nicht. Es konnte nichtfehlen, dass die Prüfung der Legitimation nur sehr unvollständig vorgenommen ward. DieFolge davon war, dass eine Menge Extraneer sich für Familienglieder ausgaben. Alsnun 1831 ein vollständig belegter Familienstammbaum angelegt und bei der Gelegenheit einegenaue Prüfung der Berechtigung sämmtlicher Glieder der Familie vorgenommen ward, fandsich, dass die Zahl der Extraneer, die sich für Nachkommen von Nicolaus Gercken dem älterenausgaben, es aber nicht waren, fast so gross war, als die Zahl der wirklichen Famiiianten.Die Hälfte der Stipendien ward demnach an Niclit-Gerckianer gezahlt. Durch die Entfernungdieser Extraneer ward es möglich, die wirklichen Nachkommen des alten Nicolaus Gercken