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Nachtrag (1854)
Entstehung
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«nd die Bedürfnisse des Einen gegen den Andern abzuwägen. Das Testament lässt nur die-jenigen Jungfrauen etc. als dazu qualificirt zu, welche nicht 200 Thaler im Vermögen haben.Man kann aber als Regel annehmen, dass eine Verlobte, wenn die Eltern noch leben, keineigenes Vermögen besitzt. Diesen allen musste also nach dem Buchstaben des Testamentseine Unterstützung zukommen, auch wenn die Eltern wohlhabend, selbst reich wären. Dage-gen würde ein armes Mädchen, das zufällig zu einem Vermögen von 200 Thalern gelangt ist,sonst aber vielleicht als Waise Nichts mehr zu erwarten hat, ausgeschlossen bleiben.

Es konnte nicht fehlen, dass auch nicht selten die Ansichten der einzelnen Mitgliederdes Patronats aus einander gingen, und dass einer oder der andere mit den durch Stimmen-mehrheit ausgesetzten Summen nicht übereinstimmte. Eben so verschieden waren die Ansich-ten der verschiedenen Famiiianten, man wollte so viel als möglich erhalten und das Patronatwurde nicht selten getadelt. Nach dem Tode des letzten Patrons, des Geheimen JustizrathsCarssow , kam diese Angelegenheit auch in der Famiiien-Conferenz zur Sprache; die vielfachenhierbei erwähnten Schwierigkeiten und die Zusammenstellung einiger grell scheinender Fälleriefen in der Versammlung den auch im Patronat öfter geäusserten Wunsch hervor, irgendeine durchgreifende Regel festzustellen. Zuletzt einigte man sich dahin, dass alljährlich dieSumme von 200 Thalern ausgesetzt werden, und diese unter diejenigen Famiiianten, welchein dem laufenden Jahr sich verheiratlieten, sich zu der Unterstützung durch Einsendung desTrauungsattestes, in welchem nach der Bestimmung des Testators die Braut alsJungfer" auf-geführt sein muss, meldeten, zu gleichen Theilen vertheilt werden sollen. Nach diesem Con-ferenzbeschluss wird seit der Zeit verfahren. Die Anträge der in dem Laufe eines Jahres sichVerheirathenden werden gesammelt, und am 15. Januar des kommenden Jahres wird dieZahlungsanweisung ausgestellt.

£1.

Zusätze zum dritten Abschnitt.

(S. 1922.)

Während der Patronatszeit des Geheimen Justizraths Carssow hat das Vermögen derStiftung durch die Schuld des Administrators Cranz einen Verlust von 1303 Thlr. 13 Sgr. 5 Pf.Gold und 85 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. Cour, erlitten.

Das gegenwärtige Vermögen des Stipendiums beträgt nach dem Abschluss der Rechnungfür 1852:

1. An Capitalien: 3600 Thlr. Gold und 27,000 Thlr. Cour.

2. Acker- und Wiesenpacht: 128 Thlr. 8 Sgr. 9 Pf. Gold und 1166 Thlr. 13 Sgr. 9 Pf. Cour.Die beträchtliche Mehreinnahme rührt hauptsächlich her von dem Ankauf von Acker seit 1831. Es

sind nämlich angekauft bei Salzwedel 17% Scbelfel Aussaat und bei Wanzleben 19% Morgen.