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Wissenschaftlicher Vorbericht.
hat), die mecklenburgischen Jahrbücher, das Archiv für hessische Geschichte in Darmstadt (im VI. Bandedesselben eine Zusammenstellung aller erloschenen hessischen Geschlechter), die Berichte des Museums Francisco-Carolinum in Linz, des Carolino-Augustenm in Salzburg (welches für 1857 u. a. eine Znsammenstellungaller salzburgischen Adelsverleihungen von 1620 — 1802 von Hrn. Anton v. Schallhammern enthält),ferner die Zeitschrift des Ferdinandenms für Tirol und Vorarlberg, der alterthumsforschenden Gesellschaftfür die Rheinlande in Bonn, die Verhandlungen der historischen Vereine zu Augsburg, Landshut, Re-gensburg, Bamberg, Würzburg, die Schriften der antiquarischen Gesellschaft in Zürich u. f. w.
Diese Sammelwerke wurden, so weit es die Umstände erlaubten, hier ebenfalls benüzt, und es gereicht uns zun:Vergnügen, auch andere Forscher auf den Werth dieser periodischen Schriften aufmerksam zu machen.
Außerdem dürfte die Benüzung älterer und neuerer Staatshandbücher, Militär- und Geistlichen-Schematismen hier noch erwähnt werden.
Die ausführlichen Titel der übrigen gedruckten Quellen, welche in unserm Werke zitirt sind, werden wir amSchlüsse des Werkes gleichfalls beibringen.
Für Ortsbestimmungen wurden außer den Registern in den legten Werken noch benüzt: Förstemann,altdeutsches Namenbuch, II. Band, Ortsnamen. Nordhausen '1859. — Freudensprung, die in Tomus I dermeichelbeck'schen Historie frisingensis aufgeführten bayerischen Oertlichkeiten, Freising 1856. — Kratzsch, vollstän-diges topographisches Handbuch der deutschen Bundesstaaten, I und II. — Memminger, Beschreibung von Würt-temberg, Stuttgart 1823, und die neuern Oberamtsbeschreibungen.— Lutz, geographisch-statistisches Handlexikon derSchweiz, Aarau 1822. — v. Braunmühl, topographisch-statistisches Handbuch für Oberbayern, München 1839.— Hübner's Zeitungslexikon, 1804.— Geographisches Lexikon des schwäbischen Kreises, Ulm 1801, u. a. mehr.
Es dürfte hier an der Stelle sein, in Erinnerung zu bringen, wie schwer die Bestimmung von Orten in Ur-kunden bis zum 16. Jahrhundert sei, wenn man die oft unendlich verschiedene Schreibweise und die so häufigen Ter-ritorialveränderungen ins Auge faßt. Ein historisch-topograsisches, aus Urkunden bearbeitetes, Lexikon von ganzDeutschland wäre eine äußerst wünschenswerthe Gabe — im Allgemeinen aber darf man annehmen, daß ältereOrtsbeschreibungen dem Historiker mehr nüzen als moderne, wie dieß z. B. auffallend sich bei urkundlichen Er-hebungen für den Elsaß, Lothringen, Luxemburg, Flandern, die Schweiz u. f. w. zu erweisen pflegt.
Aus Vorstehendem dürften die Leser unschwer ersehen, daß wir nichts versäumt haben, unserem „Stammbuch"einen Standpunkt zu geben, wie ihn die Resultate der neuesten Forschungen nur immer geben konnten, und wirdürfen getrost behaupten, daß ein genealogisches Universalwerk auf solcher Basis bisher nicht bestanden habe.Wir haben nicht Kopien kopirt, wo uns Originale vorlagen, wir haben soweit irgend möglich nicht auf die Worte andererAutoren uns verlassen, sondern selbstständig gearbeitet. Unser „Stammbuch" darf Kennern gegenüber Anspruchauf Würdigung seiner durch und durch kritischen Behandlung machen, und es darf, unter im Uebrigen gleichenUmständen, auch sich rühmen, das weitaus vollständigste zu sein von Allem, was in diesem Betreff bisherveröffentlicht worden, obwol sicher anzunehmen ist, daß eine nächste Auflage um Vieles vermehrt werden wird,was hier nicht mehr eingereiht werden konnte.
Wir erlauben uns in Bezug der kritischen Seite des Buches den Kenner zu ersuchen, einen oder andern Ar-tikel in unserm Werke mit dem gleichbetitelten (sofern er vorhanden) in einem der neueren genealogischen Werke zuvergleichen, um sich zu überzeugen, daß wir nur das, was unabänderlich richtig schien, auch ebenso wieder aufgenommen